Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:
Aufgrund des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion vom 09.04.2015 (s. Anlage 1) wurde von Seiten der Kindertagesstätten und der Verwaltung die Möglichkeit geprüft, die Betreuungszeiten für die Krippen- und Kindergartenbetreuung anzugleichen. Nach eingehender Beratung in Zusammenarbeit mit den städtischen Kindertagesstätten sollte aus pädagogischen Gründen im Krippenbereich lediglich eine weitere Betreuungszeit von täglich sechs Stunden angeboten werden. Weitere Betreuungszeiten im Krippenbereich und die damit verbundenen Abholzeiten würden die Krippenkinder sowie den pädagogischen Ablauf (Spiel-, Essen- und insbesondere die Ruhephasen) sehr beeinträchtigen.
Gleichzeitig wurden die seit dem 01.08.2015 geltenden Gebührensätze überprüft. Grundlage hierfür ist das Rechnungsergebnis 2014 Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte zum 01.08.2014.
Zurzeit werden folgende Gebühren erhoben:
Der Beirat (Mitglieder: Elternvertreter der Einrichtungen, Vertreter der pädagogischen Kräfte sowie ein Vertreter/eine Vertreterin der Verwaltung) und die Schön Klinik Neustadt werden in der 21. KW über das weitere Betreuungsangebot im Krippenbereich und über eine aufgrund der Kostensteigerung erforderliche Anpassung der Gebühren unterrichtet. Über das Beratungsergebnis des Beirates und über die Stellungnahme der Schön Klinik Neustadt wird in der Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten berichtet.
Von Seiten der Verwaltung wird eine Erhöhung der monatlichen Gebühren um 3,00 €/Betreuungsstunde vorgeschlagen. Dies scheint im Hinblick auf die laufenden Kostensteigerungen sowie anstehenden Tariferhöhungen angemessen. Auch im Verhältnis zu den durchschnittlichen Gebühren der umliegenden Kindertagesstätten ist die Erhöhung vertretbar.
Die Kosten des pädagogischen Personals im Ü3 Bereich lagen 2014 bei 1.220.000 €. Hiervon betrug der Elternanteil (einschl. Sozialstaffelanteile) 428.695 € oder 35%. Die Anerkennungsgrenze im Rahmen der Sozialstaffelsatzung des Kreises liegt bei 60%. Der Elternanteil steigt mit der vorgeschlagene Gebührenerhöhung rechnerisch um 141.208 € auf 46,68%. Der Berechnung liegt die aktuelle Belegung zugrunde. Ob sich dieses kalkulierte Ergebnis halten lässt, zeigt erst die Abrechnung 2015. Voraussichtlich fällt der Betrag aufgrund der zu Beginn des Kindergartenjahres geringeren Belegung niedriger aus. Eine Tariferhöhung von nur 3% kostet allein 36.300 €. Bei den städtischen Einrichtungen betrug das Defizit im Ü3 Bereich letztes Jahr 917.939 €. Da die Stadt die Defizite der freien Träger ausgleicht, fällt der Zuschuss insgesamt noch deutlich höher aus.
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten wird um Beratung und Beschlussempfehlung aufgrund der nachfolgenden Übersicht gebeten.
*) Es erfolgte eine Umfrage bei den umliegenden Kindertagesstätten (u. a. Eutin, Heiligenhafen, Oldenburg in Holstein und Merkendorf).
U 3 Betreuung (Krippen)
Die Kosten des pädagogischen Personals im U3 Bereich lagen 2014 bei 446.604 €. Hiervon betrug der Elternanteil (einschl. Sozialstaffelanteile) 120.987 € oder 27%. Der Elternanteil steigt mit der vorgeschlagene Gebührenerhöhung rechnerisch um 18.765 € auf 31,3%. Der Berechnung liegt die aktuelle Belegung zugrunde. Ob sich dieses kalkulierte Ergebnis halten lässt, zeigt erst die Abrechnung 2015. Voraussichtlich fällt der Betrag aufgrund der zu Beginn des Kindergartenjahres geringeren Belegung niedriger aus. Eine Tariferhöhung von nur 3% kostet allein 13.400 €. Bei den städtischen Krippen betrug das Defizit letztes Jahr 254.598 €. Auch hier ist der Defizitausgleich bei freien Trägern hinzuzurechnen.
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten wird um Beratung und Beschlussempfehlung aufgrund der nachfolgenden Übersicht gebeten.
**) Aufgrund stark abweichender Betreuungszeiten im Rahmen der Krippenbetreuung ist die Höhe der durchschnittlichen Gebühr nicht eindeutig darstellbar.
Beschlussvorschlag:
Folgende Betreuungszeiten sowie monatlichen Gebühren werden im Rahmen der Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ festgesetzt:
Die monatliche Gebühr beträgt ab 01.08.2015 für einen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der CDU vom 9.4.15
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