Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1325/15  

 
 
Betreff: Neufassung der Ausbaubeitragssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-652-50/0
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
17.09.2015 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
24.09.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Die Ausbaubeitragssatzung bedarf aufgrund teilweise geänderter Rechtssprechung sowie aufgrund des Berichtes des Gemeindeprüfungsamtes einer Überarbeitung

Sachverhalt:

 

Die Ausbaubeitragssatzung bedarf aufgrund teilweise geänderter Rechtssprechung sowie aufgrund des Berichtes des Gemeindeprüfungsamtes einer Überarbeitung.

 

Da die bisherige Satzung gerade im Hinblick auf die Bewertung der Grundstücke sowie der Beitragsanteile der Beitragspflichtigen sehr unübersichtlich gestaltet ist, wird die Satzung kleiner gegliedert und z. B. durch eine Tabelle in § 4 wesentlich übersichtlicher. Das vereinfacht nicht nur die Verwaltungsarbeit sondern ist auch sehr viel bürgerfreundlicher.

 

Eine wesentliche Änderung in der Neufassung ist der Wegfall der Eck-Ermäßigung. Diese Ermäßigung darf nur zu Lasten der Stadt gewährt werden. Hierdurch entgehen dem städtischen Haushalt allerdings teilweise erhebliche Einnahmen, so dass in Zukunft auf die Ermäßigung verzichtet wird (s. Prüfungsbericht).

 

Höhere Einnahmemöglichkeiten gibt es auch durch die Änderung der Beitragsanteile der Grundstückseigentümer (§ 4 Abs. 6). Auch hier wird dem Prüfungsbericht gefolgt und die einzelnen Beitragsanteile erhöht. Außerdem werden die Fahrbahnbreiten den örtlichen Verhältnissen angepasst.

 

Der Artzuschlag (auch bekannt als Gewerbezuschlag) wird dahingehend geändert, dass es bei dem grundstücksbezogenen Artzuschlag (§ 9 Abs. 1c) nicht mehr auf eine überwiegend gewerbliche Nutzung ankommt, sondern auf eine Nutzung von mehr als einem Drittel. Das macht die Beurteilung der Grundstücke wesentlich einfacher.

 

Die durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts festgestellte Missbilligungsgrenze im Falle der Ablösung von Ausbaubeiträgen wird in § 15 Abs. 2 eingefügt.

 

Für die richtige Beurteilung des Maßes und der Art der Nutzung einiger Grundstücke ist die Beitragsabteilung auf die Mitwirkung der Grundstückseigentümer angewiesen. Hierfür wird zusätzlich § 16 (Auskunfts- und Duldungspflicht) und daran anknüpfend § 17 (Ordnungswidrigkeiten) aufgenommen.

 

Ebenso wurde neu § 13 Abs. 2 (Kleinbeträge) eingefügt, wonach keine Bescheide über Beträge bis 5,00 Euro ergehen werden, da die Kosten der Festsetzung und Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen.

 

Der anliegende Entwurf der Ausbaubeitragssatzung wird beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der anliegende Entwurf der Ausbaubeitragssatzung wird beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Erhöhung der Einnahmen

 

Auszug aus dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes

Anlage/n:

Auszug aus dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes

Ausbaubeitragssatzung v. 29.09.2008

Entwurf der neuen Ausbaubeitragssatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Auszug Prüfungsbericht (79 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Ausbaubeitragssatzung v. 29.09.2008 (49 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Entwurf der neuen Ausbaubeitragssatzung (57 KB)