Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:
Die Ausbaubeitragssatzung bedarf aufgrund teilweise geänderter Rechtssprechung sowie aufgrund des Berichtes des Gemeindeprüfungsamtes einer Überarbeitung.
Da die bisherige Satzung gerade im Hinblick auf die Bewertung der Grundstücke sowie der Beitragsanteile der Beitragspflichtigen sehr unübersichtlich gestaltet ist, wird die Satzung kleiner gegliedert und z. B. durch eine Tabelle in § 4 wesentlich übersichtlicher. Das vereinfacht nicht nur die Verwaltungsarbeit sondern ist auch sehr viel bürgerfreundlicher.
Eine wesentliche Änderung in der Neufassung ist der Wegfall der Eck-Ermäßigung. Diese Ermäßigung darf nur zu Lasten der Stadt gewährt werden. Hierdurch entgehen dem städtischen Haushalt allerdings teilweise erhebliche Einnahmen, so dass in Zukunft auf die Ermäßigung verzichtet wird (s. Prüfungsbericht).
Höhere Einnahmemöglichkeiten gibt es auch durch die Änderung der Beitragsanteile der Grundstückseigentümer (§ 4 Abs. 6). Auch hier wird dem Prüfungsbericht gefolgt und die einzelnen Beitragsanteile erhöht. Außerdem werden die Fahrbahnbreiten den örtlichen Verhältnissen angepasst.
Der Artzuschlag (auch bekannt als Gewerbezuschlag) wird dahingehend geändert, dass es bei dem grundstücksbezogenen Artzuschlag (§ 9 Abs. 1c) nicht mehr auf eine überwiegend gewerbliche Nutzung ankommt, sondern auf eine Nutzung von mehr als einem Drittel. Das macht die Beurteilung der Grundstücke wesentlich einfacher.
Die durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts festgestellte Missbilligungsgrenze im Falle der Ablösung von Ausbaubeiträgen wird in § 15 Abs. 2 eingefügt.
Für die richtige Beurteilung des Maßes und der Art der Nutzung einiger Grundstücke ist die Beitragsabteilung auf die Mitwirkung der Grundstückseigentümer angewiesen. Hierfür wird zusätzlich § 16 (Auskunfts- und Duldungspflicht) und daran anknüpfend § 17 (Ordnungswidrigkeiten) aufgenommen.
Ebenso wurde neu § 13 Abs. 2 (Kleinbeträge) eingefügt, wonach keine Bescheide über Beträge bis 5,00 Euro ergehen werden, da die Kosten der Festsetzung und Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen.
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Entwurf der Ausbaubeitragssatzung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes Ausbaubeitragssatzung v. 29.09.2008 Entwurf der neuen Ausbaubeitragssatzung
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