Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) ist, dass alle Zugarten (Personenfernverkehr, Personennahverkehr und Güterverkehr) auf der großenteils neuen zweigleisigen elektrifizierten Trasse fahren, welche die Ostseebäder an der Lübecker Bucht westlich der A1 umfährt. Der Kreis Ostholstein, die Bädergemeinden an der Lübecker Bucht und die Stadt Neustadt i.H. befürworten einen Erhalt des Nahverkehrs (SPNV) auf der Bestandstrasse. Um die Realisierbarkeit dieser sog. „2+1-Lösung“ zu prüfen, haben der Kreis Ostholstein und die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK) bei der Fa. Hanseatic Transport Consultancy (HTC) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin werden 1. die Zukunftschancen bewertet, 2. ein bahnbetriebliches Grobkonzept erstellt und 3. eisenbahnrechtliche Aspekte zur Stilllegung und Entwidmung der Bestandstrasse beleuchtet. Die im Beschluss zu treffende Entscheidung wird überwiegend von drei Faktoren abhängen: 1. Bedeutung der Verbindung von Neustadt i.H. nach / von Norden, 2. Kosten für die Stadt Neustadt i.H. 3. Gefahr einer evtl. späteren Stilllegung des Stadtbahnhofes. Beschlussvorschlag:Die vom Büro HTC ausgearbeitete Variante 1 zum Erhalt der Bäderbahn wird durch die Stadt Neustadt i.H. a) unterstützt, da der Erhalt der Bäderbahn und die Verbindung nach / von Norden für die Stadt von großer Bedeutung sind. b) nicht unterstützt, da für den Bau des neuen Haltepunktes erhebliche Kosten auf die Stadt zukommen würden, ein Erhalt der Bäderbahn auch ohne neuen Haltepunkt möglich ist und die Gefahr einer evtl. späteren Stilllegung des Stadtbahnhofes nicht auszuschließen ist.
Ein entsprechendes Votum soll an den Kreis Ostholstein gegeben werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2-seitiger Vermerk über die Vorstellung HTC am 23.03.2015 in Eutin Darstellung der Variante 1 zum Erhalt der Bäderbahn (Das Ergebnis des ROV und die vier Varianten zum Erhalt der Bäderbahn werden in der Sitzung vorgestellt und analysiert.
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