Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 74 ist am 28.05.2014 in Kraft getreten. Darin ist – neben einem „Sondergebiet Fremdenbeherbergung“ – ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Innerhalb dieses WA-Gebietes sind durch Baugrenzen 10 überbaubare Grundstücksflächen (sog. „Baufelder“) für die Errichtung von I-geschossigen Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Der Eigentümer beabsichtigt nun jedoch, hier lediglich 8 Doppelhäuser zu errichten (s. Antrag vom 20.04.2015). Dafür ist eine Änderung der Lage und Größe der überbaubaren Grundstücks-flächen erforderlich. Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden: Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanungn kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bebauungsplan Nr. 74 (nur Planzeichnung) Antrag der Fa. Otto Wulff Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung
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