Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im 2. Anzeigeverfahren der Gesellschaftsgründungsabsicht gem. § 108 Abs. 1 Satz 3 GO hat die Kommunalaufsicht drei Änderungen im Gesellschaftervertrag gewünscht, die nunmehr eingearbeitet wurden und dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu geben sind.
Die in § 7 Nr. 2 bisher enthaltene Muss-Regelung „Stadtwerkeleitung = Geschäftsführung“ wurde umgewandelt in eine Soll-Regelung. Die Entscheidungsbefugnis der Stadtverordnetenversammlung wird dadurch gestärkt. § 10 regelt den Jahresabschluss. Die Aufnahme des Satzes „Die Gesellschafterin übt die Rechte nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Kommunalprüfungsgesetz aus“ führt ebenfalls zu einer Stärkung der Selbstverwaltung, da Einsichtsrechte eingeräumt werden. § 12 präzisiert die Kapitalrücklage zur Absicherung nachgeordneter Gesellschaften. Die Absicherung wurde die Höhe des eingelegten Stammkapitals begrenzt. Evtl. Aufstockungen erfolgen ausschließlich auf Beschluss der Gesellschaftsversammlung.
Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH zur Kenntnis.l Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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