Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:
Die Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule endet mit der zehnten Klasse. Gute Schüler haben die Möglichkeit die Oberstufe einer weiterführenden Schule zu besuchen, um dort ihr Abitur zu erlangen. Die beteiligten Schulen können zu diesem Zweck Kooperationsvereinbarungen abschließen. Das Verfahren hierzu ist in § 43 Abs. 6 des Schulgesetzes geregelt. Es wird durch die Schulen im Einvernehmen mit dem Schulträger betrieben. Die JLS strebt eine Kooperationsvereinbarung mit der Beruflichen Schule (Berufliches Gymnasium) des Kreises in Oldenburg i.H. an, um ihren Schülern einen Zugang zur Oberstufe zu gewährleisten. Das ist auch naheliegend, da ein Wechsel in die Oberstufe des Küstengymnasiums (G8) für die Gemeinschaftsschüler nur schwer vorstellbar ist. Die Inhalte der Kooperationsvereinbarung sind pädagogischer und schulischer Natur. Dafür sind die Schulträger grundsätzlich nicht zuständig, gleichwohl bedarf der Abschluss ihrer Zustimmung, denn die aufnehmende Schule verpflichtet sich zur Aufnahme der Schüler, wodurch ihr Raumprogramm betroffen sein kann. Da der Stadt Neustadt in Holstein aus der Kooperationsvereinbarung praktisch keine Verpflichtungen erwachsen und das Berufliche Gymnasium in Oldenburg die nächstgelegene Schule mit einer Oberstufe ist, kann dem Wunsch der Schule entsprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule und den Beruflichen Schulen in Oldenburg i.H. wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Muster der Kooperrationsvereinbarung
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