Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.03.2007 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 73 gefasst. Planungsziele waren die „Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung in der Innenstadt“ und die „Erhaltung des zentralen Versorgungs-bereiches Innenstadt“.
In Gesprächen mit dem Vertreter des ehem. Eigentümers wurden die Möglichkeiten einer Erhaltung eines seinerzeit vorhandenen Lebensmittelmarktes intensiv erörtert. Letztlich wurde jedoch klar, dass auch durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Verkaufsfläche nicht im ausreichenden Maß erweitert werden könnte, die erforderlichen Stellplätze (Kunden-Parkplätze) nicht geschaffen und die Situation der Anlieferung nicht verbessert werden könnte. Somit war es nicht möglich, die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Lebensmittelmarktes zu schaffen und dieser wurde – nach einem Wechsel des Eigentümers (Erbfall) – aufgegeben. Zwischenzeitlich wurden die Räume durch einen Drogeriemarkt genutzt, z.Zt. stehen sie leer, in naher Zukunft soll wieder ein Lebensmittelmarkt einziehen, für den die vorhandenen Verkaufsflächen und die Situation der Anlieferung ausreichen. An der Schaffung einiger zusätzlicher Parkplätze an der Vorderseite des Einzelhandelsbetriebes wird z.Zt. gearbeitet.
Eine Bekanntmachung des Beschlusses über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist nicht erforderlich, da der Aufstellungsbeschluss nicht bekanntgemacht wurde.
Beschlussvorschlag:Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 wird eingestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich gem. Aufstellungsbeschluss
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