Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Bereits im Jahre 1999 hatte ein Grundstückseigentümer einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes am Kremper Weg gestellt, um in den rückwärtigen Grundstücksbereichen Baurecht zu schaffen. Seinerzeit hatte sich eine deutliche Mehrheit der Eigentümer gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen. Im Jahr 2013 hat erneut ein Eigentümer eines Grundstückes am Kremper Weg die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um „in 2. Reihe“ Baurecht zu schaffen. Am 20.03.2014 hat der Bau- und Planungsausschuss die Verwaltung um eine erneute Befragung der Eigentümer gebeten. Am 04.11.2014 hat eine Eigentümerveranstaltung stattgefunden (s. anliegendes Protokoll), bei der die Verwaltung vier mögliche Erschließungsvarianten für eine Bebauung „in 2. Reihe“ vorgestellt hat: 1. keine Grundstücksteilung, 2. Pfeifenstielgrundstücke, 3. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, 4. rückwärtiger Weg. Die Fragen der Eigentümer wurden ausführlich beantwortet. Bei der anschließenden Abfrage eines Meinungsbildes haben sich 25 Eigentümer gegen und 2 Eigentümer für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen; bereits vor der Veranstaltung haben sich 2 weitere Eigentümer, die nicht teilnehmen konnten, gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen. Aufgrund des klaren Votums der Eigentümer (27 dagegen, 2 dafür) empfiehlt die Verwaltung obigen Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag:Östlich des Kremper Weges soll kein Bebauungsplan aufgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen:
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