Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1243/15  

 
 
Betreff: Gesellschaftsangelegenheiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Grell, Sabine   
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
09.02.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung

Zur Bündelung der wirtschaftlichen Aktivitäten und im Interesse einer finanziellen Risikoabgrenzung der Stadt Neustadt in Holstein ist es erforderlich, dass der Eigenbetrieb Stadtwerke eine Beteilungsgesellschaft mbH gründet

Sachverhalt:

Zur Bündelung der wirtschaftlichen Aktivitäten und im Interesse einer finanziellen Risikoabgrenzung der Stadt Neustadt in Holstein ist es erforderlich, dass der Eigenbetrieb Stadtwerke eine Beteilungsgesellschaft mbH gründet.

Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen und Betrieben sowie die Unterhaltung und der Ausbau von Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas sowie die Erzeugung und der Vertrieb von Elektrizität und Gas.

Die Beteiligungsgesellschaft mbH  wird unterhalb des Eigenbetriebes Stadtwerke Neustadt in Holstein eingerichtet. Alle bisherigen Beteiligungen (EEG mbH, Windpark GmbH sowie Stadtwerke Oldenburg GmbH) werden nach Gründung der Beteiligungsgesellschaft mbH in diese überführt und verwaltet.

Durch die in der Beteiligungsgesellschaft mbH entstehenden Synergieeffekte werden die Kosten für die Bürger vor Ort gesenkt.

Besonders wichtig ist jedoch, dass durch die Bündelung der wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Beteiligungsgesellschaft mbH finanzielle Risiken für die Stadt Neustadt in Holstein begrenzt werden

 

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, der Gründung einer Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH (Beteiligungsgesellschaft mbH) zuzustimmen

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, der Gründung einer Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH (Beteiligungsgesellschaft mbH) zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

2

Anlage/n:

2

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Beteiligungs-GmbH-gesellR_kommunal (1017 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung_Risiko_Netzbeteiligungsgesellschaften_Endfassung (367 KB)