Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Aufgrund von Anfragen berufstätiger Ausschussmitglieder sowie aufgrund der Dienstzeiten der Beschäftigten der Verwaltung am Folgetag des Ausschusses regt der Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten eine generelle Vorverlegung der Anfangszeit an. Da nach § 6 Abs. 7 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein die Sitzungsdauer drei Stunden nicht überschritten werden soll, ist somit ein Sitzungsende um 21.00 Uhr möglich. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von ehrenamtlichem kommunalpolitischen Engagement mit Berufs- und Familienpflichten. Außerdem zeigen die Erfahrungen aus anderen schleswig-holsteinischen Kommunen, deren Sitzungen um 18.00 Uhr oder früher beginnen, dass bei einem früheren Sitzungsbeginn ein konzentrierteres Arbeiten befördert wird.
Beschlussvorschlag:
Die Sitzungen des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten sollen zukünftig um 18.00 Uhr beginnen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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