Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:
Aufgrund von Anfragen berufstätiger Ausschussmitglieder sowie aufgrund der Dienstzeiten der Beschäftigten der Verwaltung am Folgetag des Ausschusses regt die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten eine generelle Vorverlegung der Anfangszeit auf 18.30 Uhr an. Da nach § 6 Abs. 7 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein die Sitzungsdauer drei Stunden nicht überschritten werden soll, ist somit ein Sitzungsende um 21.30 Uhr möglich. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von ehrenamtlichem kommunalpolitischen Engagement mit Berufs- und Familienpflichten. Außerdem zeigen die Erfahrungen aus anderen schleswig-holsteinischen Kommunen, deren Sitzungen um 18.00 Uhr oder früher beginnen, dass bei einem früheren Sitzungsbeginn ein konzentrierteres Arbeiten befördert wird.
Beschlussvorschlag:
Die Sitzungen des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten sollen zukünftig um 18.30 Uhr beginnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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