Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Stadteiltreff wurde im Jahr 2000 errichtet, u.a mit dem Ziel, der Kriminalitätsentwicklung im Bereich des Westpreußenrings entgegen zu wirken. Dieses Ziel wurde erreicht. Eine Fortführung der Arbeit vor Ort wird für notwendig erachtet, um den erzielten Erfolg langfristig zu sichern. Mittlerweile sind die Container, in denen der Stadtteiltreff untergebracht ist, jedoch abgängig. Für eine Fortsetzung der Stadtteilarbeit ist der Ersatz der Container durch ein festes Gebäude erforderlich. In 2013 wurden bereits 10.000 € Planungskosten ausgegeben, weitere 40.000 € Planungskosten wurden in 2014 bereitgestellt, sowie eine VE über 200.000 € für 2015. In der Finanzplanung sind zudem 50.000 € für 2016 vorgesehen. Die Baukosten betragen ca. 300.000 €.
Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat sich mit dem Ziel der Fördermittelakquise mehrfach getroffen und viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten geprüft. Gute Aussichten auf eine Förderung bestehen u.a. durch die Aktiv-Region. Das Konzept des Stadtteiltreffs passt gut in die Förderkulisse der zukünftigen integrierten Entwicklungsstrategie, an deren Formulierung die Stadt sehr intensiv mitgewirkt hat. Die integrierte Entwicklungsstrategie bedarf jedoch noch der Zustimmung der beteiligten Städte und Gemeinden und der anschließenden Anerkennung durch das MELUR. Hiermit ist nicht vor Januar zu rechnen. Der Vorstand der Aktiv Region kann erst danach darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt. Ebenfalls wahrscheinlich ist ein Investitionskostenzuschuss aus Landesmitteln (Sozialministerium). Weitere Förderungen aus Stiftungen und Spenden werden erwartet.
Die Stadtjugendpflege hat den Prozess durch Öffentlichkeitsarbeit und Spendenakquise begleitet, z.B. durch den Lauf für den Stadtteiltreff. Bisher wurden rund 6.000 € gespendet.
Für einen Neubau kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht:
Die Vor- und Nachteile der Varianten sind in der Tabelle aufgelistet:
Erläuterung
Nach Ablauf der Mietdauer ist dem Erbpachtnehmer ein Wertausgleich für das aufstehende Gebäude zu zahlen – nach 20 Jahren ca. 66% des Gebäudewertes.
Bei beiden Varianten wird angenommen, dass eine Förderung durch die Aktiv-Region in ähnlicher Größe erfolgt, diese wird daher nicht weiter betrachtet.
Bei Variante 2 ist für die Bereitstellung des Grundstücks ein Erbpachtrecht zu einem angemessenen Pachtzins zu vereinbaren. Die Pacht ist von der Stadt als Bestandteil der Miete zu zahlen, fließt ihr andererseits als Pachteinnahme wieder zu. Sofern der Erbpachtvertrag länger als die vereinbarte Mietdauer läuft, erzielt die Stadt hier Einnahmen.
Der Vermieter schließt den Mietvertrag für einen Sonderbau mit einer Laufzeit ab, die ihm einen Rückfluss des eingesetzten Kapitals garantiert. Zudem erwartet er eine angemessene Verzinsung seines Kapitaleinsatzes. Die Mietkosten übersteigen über die Vertragslaufzeit folglich die Herstellungskosten. Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird gebeten, die Variante 1 weiterzuverfolgen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2015 anzumelden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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