Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Aufgrund von Anfragen berufstätiger Ausschussmitglieder sowie aufgrund der Dienstzeiten der Beschäftigten in der Verwaltung und bei den Stadtwerken am Folgetag des Stadtwerkeausschusses bittet die Werkleitung in Abstimmung mit dem Stadtwerkeausschussvorsitzenden um eine generelle Vorverlegung der Anfangszeit. Da nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein eine Sitzungsdauer von 3 Stunden nicht überschritten werden soll, ist somit ein Sitzungsende um 21 Uhr möglich, was die Vereinbarkeit von ehrenamtlichem kommunalpolitischem Engagement mit Berufs- und Familienpflichten erleichtert. Außerdem zeigen die Erfahrungen aus anderen schleswig-holsteinischen Kommunen, deren Sitzungen in der Regel um 18 Uhr oder früher beginnen, dass bei einem früheren Sitzungsbeginn ein konzentrierteres Arbeiten befördert wird.
Beschlussvorschlag:Der Stadtwerkeausschuss beschließt, dass zukünftig der Sitzungsbeginn generell auf 18:00 Uhr festgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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