Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1184/14  

 
 
Betreff: Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
08.09.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   

Gemäß § 64 Abs

Sachverhalt:

Gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von 2009 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen.

Dieser muss jährlich einen schriftlichen Bericht vorlegen.

Der Stadtwerkeausschuss nimmt den vorliegenden Bericht des Gewässerschutzbeauftragten zur Kenntnis

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss nimmt den vorliegenden Bericht des Gewässerschutzbeauftragten zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht des Gewässerschutzbeauftragten (1844 KB)