Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Von der EU und vom Land Schleswig-Holstein wird ein solcher Grundsatzbeschluss gefordert, um weiterhin als AktivRegion mit der ansehnlichen Förderung von Projekten anerkannt zu werden. Der Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses verhindert, dass mit dem Grundsatzbeschluss eine unbegrenzte und daher haushaltsrechtlich bedenkliche finanzielle Verpflichtung von Projekten schon jetzt eingegangen wird. Beschlussvorschlag:Wir beschließen a) mit der Stadt Neustadt in Holstein Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Wagrien-Fehmarn im Rahmen der ELER-Förderung (2014-2023) zu bleiben und die von uns gemeinsam mit den weiteren Akteuren bearbeitete Integrative Entwicklungsstrategie (IES) aktiv umzusetzen, b) die zur Umsetzung der Strategie erforderlichen öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Jahre 2015-2023 zum Betreiben der LAG sowie zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale/themenbezogene Projekte bereitzustellen. Diese Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses. c) Für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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