Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1136/14  

 
 
Betreff: Klimaschutzkonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
16.04.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 06

Sachverhalt:

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 06.02.2014 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken den Antrag für ein integriertes Klimaschutzkonzept zu prüfen und Fördermöglichkeiten zu erkunden.

Integrierte Klimaschutzkonzepte umfassen alle klimarelevanten Bereiche wie das kommunale Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Mobilität, Abwasser und Abfall. Die Förderung beträgt bis zu 65%. Auf Grund der Vielzahl der Themen, können diese nur relativ allgemein, wenig konkret bearbeitet werden. Es enthält z.B. zum Thema Liegenschaften relativ pauschale Aussagen, die uns bereits bekannt sind und auf Grund der Haushaltslage zur Zeit nicht umsetzbar wären. Aus Sicht der Verwaltung und der Stadtwerke ist die Erstellung von Teilkonzepten inhaltlich und auch unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte zweckmäßiger und effektiver, weil damit inhaltliche Schwerpunkte gesetzt und Haupthandlungsfelder definiert werden können.

Die Verwaltung schlägt deshalb in Abstimmung mit den Stadtwerken vor, kein integriertes Klimaschutzkonzept, sondern Klimaschutz-Teilkonzepte zu beantragen.

Klimaschutz-Teilkonzepte dienen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfe. Mit ihnen wird untersucht und aufgezeigt, wie Treibhausgase und Energieverbräuche in einem abgrenzbaren, besonders klimarelevanten Bereich nachhaltig reduziert werden können. Im Gegensatz zum Integrierten Klimaschutzkonzept bieten Teilkonzepte die Möglichkeit, einzelne umweltrelevante Themen detailliert zu betrachten. Klimaschutz-Teilkonzepte könne in 12 verschiedenen Handlungsfeldern erstellt werden. Kommunen können eine Förderung zur Erstellung von bis zu 5 Teilkonzepten beantragen. Die Förderung beträgt bis zu 50%.

Die Antragstellung muss jeweils bis zum 30.04.2014 erfolgen.

Für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten kann eine Stelle für Klimaschutzmanagement mit 65% gefördert werden (3 bzw. 2 Jahre). Voraussetzung ist ein vorliegendes Klimaschutzkonzept/Teilkonzept.

 

Von der Verwaltung und den Stadtwerken werden folgende Teilkonzepte für das Stadtgebiet vorgeschlagen:

 

  1. Konzepte für integrierte Wärmenutzung in Kommunen stimmen die unterschiedlichen Energieträgerangebote mit den verschiedenen Wärme- und Kältebedarfen in klimaschützender Weise aufeinander ab. Sie geben eine Übersicht über Nutzungsmöglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbarer Energien, industrieller Abwärme und sind die Basis für eine Wärmeversorgungsplanung unter ökologischen Gesichtspunkten. In dieses Konzept kann die Idee der Stadtwerke, einen Wärmeatlas für Neustadt zu erstellen, der den aktuellen Energieverbrauch und die vorhandene Wärmeinfrastruktur darstellt, integriert werden.
  2. Ein weiteres Teilkonzept bezieht sich auf die Klimafreundliche Abwasserbehandlung. Ziel ist, eine Entscheidungsgrundlage und ein Planungsinstrument zu entwickeln, mit dem die Treibhausgas-Emissionen und Energiekosten der Abwasserreinigung dauerhaft gesenkt werden können. Förderfähig ist eine ganzheitliche Untersuchung der Optimierungsmöglichkeiten der Kläranlage. Sie soll die Abwasserbehandlung vom Zulauf bis zum Ablauf einschließlich der Schlammbehandlung, -trocknung, Klärgasnutzung und Klärschlammentsorgung umfassen. Förderfähig sind nur Teilkonzepte für Anlagen, die sich im Eigentum des Antragstellers befinden.
  3. Innovative Klimaschutz-Teilkonzepte werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet. Bei diesem Teilkonzept sollen neue Ideen/Bedürfnisse/Konzepte aufgezeigt und dargestellt werden, wie auf kreative Weise CO2-Emissionen eingespart werden können. Eine Idee könnte beispielsweise die weitgehend CO²-freie Nutzung des Kommunal- und  Sportboothafens sein.

 

Die Antragstellung und Konzepterstellung sollen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Stadtbauamt und den Stadtwerken erfolgen.

 

Die Kosten hierfür betragen:

davon Eigenmittel 50 %

Stadt/Stadtwerke

  1. integrierte Wärmenutzung (Wärmeatlas)  57.000,- €28.500,- €
  2. Klimafreundliche Abwasserbehandlung  25.000,- €12.500,- €
  3. Innovative Teilkonzepte   25.000,- €12.500,- €

 

  1. Honorar für Antragsstellung     7.000,- €  7.000,- €

 

  1. Klimaschutzmanager für 3 Jahre150.000,- €35 % Eigenmittel 52.500,- €

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Gesamtkosten264.000,- €          113.000,- €

 

anteilige Eigenmittel der Stadtwerke ( Pkt. 1,2,4,5)           100.500,- €

 

verbleibende Eigenanteile Städtischer Haushalt: (Pkt. 3)12.500,- €

 

Die Stadtwerke haben ihre Eigenmittel für die Punkte 1, 2 und 4 bereits im Wirtschaftsplan 2014 eingestellt. Die Eigenmittel für die Kofinanzierung des Klimaschutzmanagers (Punkt 5 ) sollen in den Stellenplänen 2015-18 bereitgestellt werden. Dies ist ausreichend, da mit dem Fördermittelbescheid erst im September gerechnet wird und die Stelle danach erst noch ausgeschrieben werden muss.

Die Fördermittel für die 3 Klimaschutz-Teilkonzepte und den Klimaschutzmanager sollen beantragt werden

Beschlussvorschlag:

Die Fördermittel für die 3 Klimaschutz-Teilkonzepte und den Klimaschutzmanager sollen beantragt werden. Im Falle einer Förderzusage sollen die aus dem städtischen Haushalt erforderlichen Eigenmittel im NTHH 2014 bereitgestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€  Eigenmittel städtischer HH 12.500 €

(zur Info: Eigenmittel Stadtwerke 100.500 €)

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein: X

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Mittel im städtischen Haushalt könnten im Rahmen eines Nachtragshaushalts bereit gestellt werden.

 

kei

Anlage/n:

kei