Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 06.02.2014 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken den Antrag für ein integriertes Klimaschutzkonzept zu prüfen und Fördermöglichkeiten zu erkunden. Integrierte Klimaschutzkonzepte umfassen alle klimarelevanten Bereiche wie das kommunale Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Mobilität, Abwasser und Abfall. Die Förderung beträgt bis zu 65%. Auf Grund der Vielzahl der Themen, können diese nur relativ allgemein, wenig konkret bearbeitet werden. Es enthält z.B. zum Thema Liegenschaften relativ pauschale Aussagen, die uns bereits bekannt sind und auf Grund der Haushaltslage zur Zeit nicht umsetzbar wären. Aus Sicht der Verwaltung und der Stadtwerke ist die Erstellung von Teilkonzepten inhaltlich und auch unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte zweckmäßiger und effektiver, weil damit inhaltliche Schwerpunkte gesetzt und Haupthandlungsfelder definiert werden können. Die Verwaltung schlägt deshalb in Abstimmung mit den Stadtwerken vor, kein integriertes Klimaschutzkonzept, sondern Klimaschutz-Teilkonzepte zu beantragen. Klimaschutz-Teilkonzepte dienen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfe. Mit ihnen wird untersucht und aufgezeigt, wie Treibhausgase und Energieverbräuche in einem abgrenzbaren, besonders klimarelevanten Bereich nachhaltig reduziert werden können. Im Gegensatz zum Integrierten Klimaschutzkonzept bieten Teilkonzepte die Möglichkeit, einzelne umweltrelevante Themen detailliert zu betrachten. Klimaschutz-Teilkonzepte könne in 12 verschiedenen Handlungsfeldern erstellt werden. Kommunen können eine Förderung zur Erstellung von bis zu 5 Teilkonzepten beantragen. Die Förderung beträgt bis zu 50%. Die Antragstellung muss jeweils bis zum 30.04.2014 erfolgen. Für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten kann eine Stelle für Klimaschutzmanagement mit 65% gefördert werden (3 bzw. 2 Jahre). Voraussetzung ist ein vorliegendes Klimaschutzkonzept/Teilkonzept.
Von der Verwaltung und den Stadtwerken werden folgende Teilkonzepte für das Stadtgebiet vorgeschlagen:
Die Antragstellung und Konzepterstellung sollen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Stadtbauamt und den Stadtwerken erfolgen.
Die Kosten hierfür betragen: davon Eigenmittel 50 % Stadt/Stadtwerke
___________________________________________________________________________ Gesamtkosten264.000,- € 113.000,- €
anteilige Eigenmittel der Stadtwerke ( Pkt. 1,2,4,5) 100.500,- €
verbleibende Eigenanteile Städtischer Haushalt: (Pkt. 3)12.500,- €
Die Stadtwerke haben ihre Eigenmittel für die Punkte 1, 2 und 4 bereits im Wirtschaftsplan 2014 eingestellt. Die Eigenmittel für die Kofinanzierung des Klimaschutzmanagers (Punkt 5 ) sollen in den Stellenplänen 2015-18 bereitgestellt werden. Dies ist ausreichend, da mit dem Fördermittelbescheid erst im September gerechnet wird und die Stelle danach erst noch ausgeschrieben werden muss. Beschlussvorschlag:Die Fördermittel für die 3 Klimaschutz-Teilkonzepte und den Klimaschutzmanager sollen beantragt werden. Im Falle einer Förderzusage sollen die aus dem städtischen Haushalt erforderlichen Eigenmittel im NTHH 2014 bereitgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:kei |
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