Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1121/14  

 
 
Betreff: Städtebaufördergebiet Hafenwestseite
hier: Vorbereitung eines Wettbewerbes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
20.03.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.04.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Im Frühsommer diesen Jahres werden voraussichtlich die Vorbereitenden Untersuchungen gem

Sachverhalt:

Im Frühsommer diesen Jahres werden voraussichtlich die Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB zum Städtebaufördergebiet Hafenwestseite/ Innenstadt/ Gogenkrog abgeschlossen sein. Danach wird im Dialog mit dem Innenministerium, Referat Städtebauförderung, darüber zu entscheiden sein, in welchen Bereichen des Untersuchungsgebietes ein einfaches und in welchen ein förmliches Sanierungsgebiet per Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt wird. Des Weiteren ist über die Fördermaßnahmen zu entscheiden, die zur Förderung beantragt werden.

 

Voraussichtlich wird der Vorschlag sein, das Teilgebiet Hafenwestseite und evtl. Teile der Innenstadt als förmliche Sanierungsgebiete festzulegen. Für den Bereich Hafenwestseite ist es sinnvoll und wird vom Innenministerium erwartet, die beste Lösung zur Behebung der wirtschaftlichen und baulichen Missstände, zur künftigen Nutzungsstruktur, zur Architektur und zur Aufwertung des öffentlichen Raumes durch einen Wettbewerb zu erarbeiten. Die Ergebnisse fließen in den B-Plan ein ( B-Plan 87) und in die konkrete Umsetzung der Städtebaufördermaßnahmen.

Sowohl die Wettbewerbsvorbereitung- und Betreuung durch ein qualifiziertes Büro als auch der Wettbewerb selbst, werden aus Städtebaufördermitteln gefördert. Das Wettbewerbsgebiet sollte den Geltungsbereich des B-Planes 87 umfassen, ggf. ohne Glückskleegebäude, aber mit Hafenbrücke.

 

Das Büro, welches den Wettbewerb mit/ für uns vorbereitet und betreut soll schon jetzt durch Preisabfrage ermittelt und beauftragt werden, um uns bereits in diesem Jahr bei folgenden wichtigen Vorbereitungen zu unterstützen: (sh. auch Teil A der Leistungsbeschreibung in der Anlage):

  1. Ermittlung der tatsächlichen und planerischen Rahmenbedingungen für die zukünftige Nutzung des Gebietes in Zusammenarbeit mit der Stadt und den Hafenanrainern,

Stichwort: Gewerbehafen oder maritim-touristische Nutzung ?

 

  1. Formulierung der Wettbewerbsaufgabe in enger Zusammenarbeit mit der Stadt

 

Die Vorbereitungsphase wird durch die Vielzahl der zu beleuchtenden Faktoren und beteiligten Interessen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ziel ist es, den künftigen Planern eine möglichst konkrete, praktikable und von einer breiten Mehrheit getragene Aufgabenstellung an die Hand zu geben. Nur so werden wir die Ergebnisse des Wettbewerbs auch in die Praxis umsetzen können.

Für das Städtebaufördergebiet Hafenwestseite/ Bahnhof soll in 2015 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden

Beschlussvorschlag:

Für das Städtebaufördergebiet Hafenwestseite/ Bahnhof soll in 2015 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Die Leistungen der Wettbewerbsvorbereitung- und Betreuung sollen bereits jetzt ausgeschrieben und beauftragt werden, um in diesem Jahr gemeinsam mit dem Betreuungsbüro die erforderlichen Vorbereitungen erarbeiten zu können.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ Eigenanteil ca. 20.000 EUR

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: x

Bei Haushaltsstelle: stehen im Sondervermögen Städtebauförderung zur Verfügung

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

- Ausschreibungstext für die Preisumfrage

Anlage/n:

- Ausschreibungstext für die Preisumfrage

- ungefähres Wettbewerbsgebiet (analog Geltungsbereich B-Plan 87, ggf. ohne Glückskleegebäude aber mit Hafenbrücke)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Geltungsbereich_1 (719 KB)