Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 54 wurde im Jahre 1992 rechtskräftig. Er umfasst einen sehr großen Geltungsbereich, überwiegend östlich der Bahntrasse Lübeck-Puttgarden, incl. des gesamten Yachthafen-Geländes. Im B-Plan Nr. 54 ist der nun zur Aufhebung vorgesehene Bereich überwiegend als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt (s. Anlage). Abgesehen von einer Windenergieanlage, die im Jahre 1996 errichtet wurde, ist das Gebiet jedoch nicht bebaut worden. Die Flächen im Geltungsbereich der Aufhebung gehören tlw. der Stadt Neustadt i.H., tlw. der DB Netz AG und tlw. einer Privatperson. Für die Stadtwerke ist es von Bedeutung, dass das Gewerbegebiet aufgehoben wird, da ansonsten beim 2. Bauabschnitt des Ausbaus der Straße „Am Holm“ die Entwässerung dieses Gebietes berücksichtigt werden müsste. Die teilweise Aufhebung des B-Planes Nr. 54 hat zur Folge, dass dieser Bereich planungsrechtlich künftig dem Außenbereich zuzurechnen ist und dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben hier gem. § 35 BauGB zu prüfen ist. Da durch die Teilaufhebung ein bisheriges Gewerbegebiet quasi entwidmet wird, kann diese Entwidmung als Ausgleich i.S.d. Landschafts- und Naturschutzes angesehen werden und als Ausgleichsmaßnahme für Baulandausweisungen an anderer Stelle dienen. Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplan Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ wird für den Teilbereich „südwestlich des Holmer Weges (s. Geltungsbereich) aufgehoben. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Die bisher größtenteils als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Fläche soll künftig dem Außenbereich zuzuordnen sein. 2. Der Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich Teilaufhebung Auszug aus der Planzeichnung B-Plan Nr. 54
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