Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Seit dem 13.10.13 ist die Stadt Neustadt in Holstein Eigentümerin des Stichweges der Straße Sonnenkoppel. Da die Stadt Neustadt in Holstein als Eigentümerin Trägerin der Straßenbaulast ist, hat sie gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Widmung dieser Straße zu verfügen.
Seiner Verkehrsbedeutung nach ist dieser Stichweg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG als Ortsstraße (verkehrsberuhigter Bereich) dem öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe anliegende Widmungsverfügung).
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, den Stichweg der Straße Sonnenkoppel entsprechend seiner Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Widmungsverfügung
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