Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH wurde per Gesellschaftervertrag vom 30. Mai 2013 gegründet. Nunmehr sind die Gremien der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) durch die Gesellschafter zu besetzen. Der städtische Anteil an der Stammeinlage beträgt 25.000 €.
Gem. § 104 Abs. 1 Satz 2 GO soll die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft, an der sie beteiligt ist, durch ihre gesetzliche Vertreterin bzw. ihren gesetzlichen Vertreter vertreten sein. Laut Gesellschaftsvertrag entsendet die Stadt Neustadt in Holstein zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Besetzung sollte aus den Reihen des Stadtwerkeausschusses erfolgen.
Die Bestellung von Vertreter/Innen in Eigengesellschaften bzw. privatrechtlichen Vereinigungen gehört gem. § 28 Nr. 20 GO zu den vorbehaltenen Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung. Gem. § 7 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wurde diese Aufgabe bei einer Beteiligung an einer privatrechtlichen Vereinigung von bis zu 50.000 € auf den Hauptausschuss übertragen. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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