Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Bisheriger Ablauf Am 18.4.2012 hatte der Bau- und Planungsausschuss mit 6:2:1 Stimmen der StvV empfohlen, für die Fläche östlich des Strandweges in Rettin (Standort „Ost“) die Aufstellungsbeschlüsse für die 32. F-Planänderung und den B-Plan Nr.84 zu fassen. (VO/0726/12) Für die nachfolgende StvV (21.6.2012) wurde die Vorlage jedoch durch den Bürgermeister von der TO genommen, da noch Beratungsbedarf gesehen wurde. Darauf hin befasste sich der BauPa am 30.8.2012 erneut mit dem Thema. Hier berichtete das Bauamt vom Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde am 18.6.2012, wonach die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Alternativfläche westlich des Strandweges (Standort „West“) aus Sicht der UNB nicht genehmigungsfähig sei. Am 29.11.2012 befasste sich erneut der Ortsbeirat Rettin mit der Thematik. Auch hier trägt das Bauamt die negative Aussage der UNB gegen den Standort „West“ vor. Der Ortsbeirat spricht sich trotzdem dafür aus, den Standort „West“ auf Genehmigungsfähigkeit zu prüfen, er könne auch kleiner sein (20 Plätze), um den Blick in die Wiesen nicht zu sehr zu beeinträchtigen. Für den Fall, dass die Fläche „West“ nicht machbar sei, solle auf die Fläche „Ost“ ausgewichen werden, wobei die Problematik des sog. Überlaufparkplatzes gelöst müsse. Am 25.9.13 trug das Bauamt das Prüfergebnis im Ortsbeirat Rettin vor und stellte zeichnerisch die Variante „West“ mit ca. 20 Stellplätzen dar. (siehe Anlage) Der Ortsbeirat stimmte nach intensiver Diskussion (siehe beigefügter Protokollentwurf) mit knapper Mehrheit für den Standort „West“. Die Abstimmung ergab folgende Meinungsbilder: für Standort „West“: 4 für Standort „Ost“: 1 für Standort „Nord“:1 Enthaltung:1 Empfehlung der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung wird es aller Voraussicht nach für den Standort „West“ keine Genehmigung des Landes für die F-Planänderung geben, da die UNB und das LLUR negative Stellungnahmen abgeben werden. Sollte der Ausschuss trotzdem dem Votum des Ortsbeirates folgen und sich, abweichend von seinem Beschluss vom 18.4.2012, für die Variante „West“ aussprechen, empfiehlt die Verwaltung, zunächst nur den Aufstellungsbeschluss für die F-Planänderung zu fassen und in der frühzeitigen Behördenbeteiligung die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit verbindlich abzuklären. Erst danach, bei positivem Ergebnis, wäre ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan für den Standort „West“ sinnvoll. Die Verwaltung schlägt vor, die Fläche „Nord“ weiter als hochwertigen Familienwohnmobilplatz mit Standplatzreservierungsmöglichkeiten zu verfolgen. Da die meisten Wohnmobile Fahrräder mitführen, wird die Entfernung zum Strand (500 m) auch im Vergleich zu anderen Ostseebädern nicht problematisch gesehen. Für die Fläche „Ost“ könnte aus Sicht der Verwaltung eine andere Nutzung gefunden werden, die eine touristischen Angebotserweiterung für Familien darstellt (Garten der Sinne, Klettergarten oder andere Ideen) und die Überlaufparkplatznutzung weiterhin ermöglicht. Der Ausschuss wird um Beratung und Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung gebeten. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss wird um Beratung gebeten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan mit den 3 möglichen Standorten Skizze für Standort “West“ Auszug aus Protokollentwurf Ortsbeirat Rettin 25.9.13
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