Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1050/13  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Oldenburger Straße (nördliche Fahrbahnseite)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:231-122-02-Ca/Sa.
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Muus, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
21.11.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   

Nachdem im Juli 2011 an der südlichen Fahrbahnseite der Oldenburger Straße ein Schutzstreifen für den Radfahrverkehr eingerichtet worden ist, hatte sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 15

Sachverhalt:

Nachdem im Juli 2011 an der südlichen Fahrbahnseite der Oldenburger Straße ein Schutzstreifen für den Radfahrverkehr eingerichtet worden ist, hatte sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 15.5.2012 mit der Frage beschäftigt, ob nicht auch an der gegenüberliegenden, also der nördlichen Fahrbahnseite ein solcher Schutzstreifen eingerichtet werden sollte.

Seinerzeit hat der Ausschuss mehrheitlich die Auffassung vertreten, von einer solchen Maßnahme abzusehen, weil u.a. alle Parkmöglichkeiten verloren gehen würden.

 

Der Arbeitskreis „Rad“ hat inzwischen nochmals um eine Beratung gebeten. Ein Schutzstreifen wäre gerade für den stadteinwärts fahrenden Radfahrer besonders wichtig. Betroffen von einem Parkverbot, das mit der Einrichtung eines Schutzstreifens verbunden ist, sind zumindest in den Abend- und Nachtstunden in der Regel weniger als 10 Kraftfahrzeuge. Im übrigen sollte der Schutzstreifen durchgängig von der Einmündung Hohensteen bis zur Einmündung Kremper Weg angelegt werden.

Weiterer Bericht in der Sitzung des Ausschusses

 

In der Oldenburger Straße ist an der nördlichen Fahrbahnseite ein Schutzstreifen für den Radfahrverkehr einzurichten

Beschlussvorschlag:

In der Oldenburger Straße ist an der nördlichen Fahrbahnseite ein Schutzstreifen für den Radfahrverkehr einzurichten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ ca. 2.000 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: x

Bei Haushaltsstelle: 6300.5110 (2014)

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine