Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Nachdem im Juli 2011 an der südlichen Fahrbahnseite der Oldenburger Straße ein Schutzstreifen für den Radfahrverkehr eingerichtet worden ist, hatte sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 15.5.2012 mit der Frage beschäftigt, ob nicht auch an der gegenüberliegenden, also der nördlichen Fahrbahnseite ein solcher Schutzstreifen eingerichtet werden sollte. Seinerzeit hat der Ausschuss mehrheitlich die Auffassung vertreten, von einer solchen Maßnahme abzusehen, weil u.a. alle Parkmöglichkeiten verloren gehen würden.
Der Arbeitskreis „Rad“ hat inzwischen nochmals um eine Beratung gebeten. Ein Schutzstreifen wäre gerade für den stadteinwärts fahrenden Radfahrer besonders wichtig. Betroffen von einem Parkverbot, das mit der Einrichtung eines Schutzstreifens verbunden ist, sind zumindest in den Abend- und Nachtstunden in der Regel weniger als 10 Kraftfahrzeuge. Im übrigen sollte der Schutzstreifen durchgängig von der Einmündung Hohensteen bis zur Einmündung Kremper Weg angelegt werden. Weiterer Bericht in der Sitzung des Ausschusses
Beschlussvorschlag:In der Oldenburger Straße ist an der nördlichen Fahrbahnseite ein Schutzstreifen für den Radfahrverkehr einzurichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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