Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Für die 5. Änderung de B-Planes Nr. 54 (zwischen der Straße „Am Holm“ und der Bahntrasse) wurde der Vorentwurf erstellt, dieser wird in der Sitzung des Ausschusses durch die Planverfasserin Frau Teske vorgestellt. Der Vorentwurf soll demnächst gem. § 4 Abs. 1 BauGB an die Träger öffentlicher Belange (TöB) gesandt werden. Der Beschluss ist für das Bauleitplanverfahren nicht zwingend erforderlich, der Ausschuss wird jedoch um Zustimmung gebeten, um zu gewährleisten, dass der an die TöB versandte Vorentwurf auch den Vorstellungen des zuständigen pol. Gremiums entspricht.
Nach der TöB-Beteiligung ist im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses durch den Ausschuss und die Stadtverordnetenversammlung über die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt dem Vorentwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 in der vorgestellten Fassung zu und bittet die Verwaltung, damit die frühzeitige TöB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Vorentwurf (Planzeichnung, Text, Legende)
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