Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1008/13  

 
 
Betreff: Wahl der/des Ortsbeiratsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgervorsteher Herr SelaAktenzeichen:1/Pr
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Rettin Entscheidung
25.09.2013 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rettin (offen)   

Die Wahl der/des Ortsbeiratsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters findet im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs

Sachverhalt:

Die Wahl der/des Ortsbeiratsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters findet im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Die Wahl ist in getrennten Wahlgängen durchzuführen, es sei denn, dass kein Mitglied des Ortsbeirates einer en-bloc-Wahl widerspricht.

 

Die Wahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters ist zwar nicht zwingend, aber zu empfehlen, weil der Ortsbeirat ohne Vorsitzenden nicht handlungsfähig ist. Anders als bei Ausschüssen kann bei Verhinderung d. Vors. des Ortsbeirates nicht das älteste Mitglied die Sitzung leiten


Beschlussvorschlag:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine