Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In analoger Anwendung des § 46 Abs. 6 der GO verpflichtet der Ausschussvorsitzende die Mitglieder, die nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören, durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:3
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