Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der zu bildende Schulleiterwahlausschuss besteht aus zehn Mitgliedern der Schule (je fünf Vertreter/innen der Lehrkräfte und Eltern) und weiteren zehn Mitgliedern, die der Schulträger nach vorheriger Wahl durch die Vertretungskörperschaft entsendet. Die zehn von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Ausschussmitglieder und die zehn Vertreter/innen müssen nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören. Die zuletzt genannten Personen dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates der Schule sein. Bei der Wahl der zehn Vertreter des Schulträgers kann jede Fraktion verlangen, dass die Verhältniswahl nach Sainte-Lague/Schepers zur Anwendung kommt. Entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung verteilen sich die insgesamt zehn zu wählenden Mitglieder (sowie die mindestens zehn Vertreter/innen) wie folgt auf die Fraktionen: CDU-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 Vertreter/innen SPD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 Vertreter/innen BGN-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 Vertreter/innen GRÜNE/Bündnis 90 Fraktion: 1 Mitglied und 1 Vertreter/in
Die Fraktionen werden um Vorschläge zur Stadtverordnetenversammlung gebeten. Beschlussvorschlag:Für die Dauer der laufenden Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung wird ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Als Vertreter/innen des Schulträgers werden in diesen Ausschuss die folgenden zehn Personen gewählt:
Mitglieder: Vertreter/innen: Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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