Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gemäß § 8 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein hat der Ortsbeirat 7 stimmberechtigte Mitglieder. Diese Mitglieder setzen sich zusammen aus 4 Bürgerinnen oder Bürgern, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Die wählbaren Bürgerinnen und Bürger werden von einer Bürgerversammlung vorgeschlagen, die im Ortsteil Rettin durchzuführen ist. Hinzu treten 3 von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Stadtverordnete oder Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Die Stadtverordnetenversammlung ist an die Vorschläge der Bürgerversammlung nicht gebunden.
Der Ortsbeirat hat die Aufgabe, die Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, vorzubereiten. Die Ortsbeiräte können Anträge an die Ausschüsse und an die Stadtverordnetenversammlung richten.
Die Bürgerversammlung wurde gebeten, wählbare Bürgerinnen und Bürger für die Wahl als Mitglied in den Ortsbeirat Rettin vorzuschlagen und unter der Leitung von Bürgervorsteher Sela im Meiststimmenverfahren zu wählen. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordneten werden gebeten, die im Ortsteil Rettin durch die Bürgerversammlung vorgeschlagenen Personen zu bestätigen und 3 Stadtverordnete oder Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind, hinzuwählen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||