Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Ortsbeirat Pelzerhaken hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit der in der Straße Zum Leuchtturm eingeführten Verkehrsregelung beschäftigt und einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Ortsbeirat fordert den Rückbau der „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“ Beschilderung an der Straße „Zum Leuchtturm“ und die Versetzung des Sperrpollers und der Findlinge an das Straßenende Richtung Ostsee und verweist zur weiteren Beratung an den Umwelt- und Verkehrsausschuss.“ In seiner Begründung führt der Ortsbeirat Pelzerhaken u. a. aus, dass es keinen Grund für eine „Sonderbehandlung“ dieses Wohngebietes gibt. In keinem anderen Pelzerhakener Wohngebiet gäbe es derartige Zufahrtsbeschränkungen. Ohnehin könnten diese in der Praxis kaum durchgesetzt werden. Darüber hinaus sei nicht nachzuvollziehen, weshalb in dem südlichen Sackgassenbereich der Straße Zum Leuchtturm (Richtung Strandpromenade) der dort am Straßenende vorhandene Sperrpfosten vorverlegt wurde und mit Findlingen Parkplatzflächen blockiert worden sind, so dass ein Teilabschnitt dieser Straße der Öffentlichkeit entzogen wird.
Seitens der Verwaltung wird zu dem Sachverhalt wie folgt Stellung genommen:
Die auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 62 entwickelte Straße Zum Leuchtturm endet in 3 Sackgassen, jeweils ohne Wendehammer (siehe Anlage 1). Ein öffentlicher Parkplatz mit 7 Stellplätzen befindet sich unmittelbar vor Beginn der drei Sackgassenbereiche. 10 Stellplätze befinden sich im westlichen, 8 Stellplätze im östlichen Sackgassenbereich. Die drei Sackgassenbereiche wurden straßenbaulich als verkehrsberuhigter Bereich (keine Gehwege, Aufpflasterungen) hergestellt und mit den entsprechenden Verkehrszeichen ausgeschildert. Bereits im Jahre 2010 haben zahlreiche Anwohner insbesondere aus dem in Richtung Strandpromenade verlaufenden Sackgassenbereich darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeitsreduzierung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten wird und z. B. beim Rückwärtsfahren (Wendehammer nicht vorhanden) häufig Gefahren für spielende Kinder bzw. Anwohner oder Spaziergänger entstehen. Gefordert wurden seinerzeit zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (weitere Aufpflasterungen, Pflanzkästen usw.). Beklagt wurde generell der durch Tagesgäste bzw. Strandbesucher ausgelöste Parkplatzsuchverkehr. Nach Gesprächen und Ortsterminen ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, dass sich im Bereich der Straße Zum Leuchtturm Verkehrsverhältnisse entwickelt haben, die mit den Zielsetzungen des Bebauungsplanes und damit letztlich mit den berechtigten Interessen der Anwohner nicht vereinbar sind. Vor diesem Hintergrund wurde am 01.11.2011 bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein die Anordnung eines Durchfahrtverbotes für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr, ausgenommen Anlieger, mit im Wesentlichen folgender Begründung beantragt: „Obwohl die Straße Zum Leuchtturm deutlich sichtbar als Sackgasse (ohne Wendemöglichkeit) ausgewiesen ist, wird diese Straße in einem nicht unerheblichen Maße von Verkehrsteilnehmern befahren, die hier nach einer Parkmöglichkeit oder einer Zufahrt/einem Zugang zum nahegelegenen Strandbereich suchen. Da diese „Versuche“ in der Regel ergebnislos verlaufen, muss im Sackgassenbereich aufwändig rangiert oder aber im Rückwärtsgang gefahren werden, um die Straße wieder zu verlassen. Hinzu kommt, dass Surfer- und Kitesportler – aus welchen Gründen auch immer – die wenigen Parkmöglichkeiten in dieser Straße in Anspruch nehmen, um dann mit den Gerätschaften über die angrenzenden, geschützten Grünflächen und Dünen hinweg den Strand zu erreichen. Bei diesen „Fahrzeugbewegungen“ für die die Straße grundsätzlich nicht ausgelegt ist, kommt es insoweit zu gegenseitigen Behinderungen, zu Beeinträchtigungen von Grundstücksausfahrten und zu Gefährdungen der Fußgänger. Die geschilderten Situationen sind während der Sommermonate besonders auffällig, aber auch außerhalb dieser Jahreszeit unbefriedigend.“ Die Situation hat sich daraufhin zunächst kaum verändert, da die Verkehrsbeschilderung insbesondere von ortskundigen Strandbesuchern, Surfern, Anglern usw. mehr oder weniger ignoriert wurde. Im Sommer des vergangenen Jahres sind dann die Parkmöglichkeiten (4 Pkw-Stellplätze) am Ende des in Richtung Promenade verlaufenden Sackgassenbereiches durch Zurückverlegung des Sperrpfostens (um ca. 10 m) und Findlinge (im Parkstreifen) aufgehoben worden (siehe Anlage 5). Die vorstehend genannten Maßnahmen waren zunächst als „Versuch“ dahingehend zu werten, ob folgende Zielsetzungen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 62 umgesetzt werden können: „…..Eine Störung der Wohngebiete durch Parkplatzsuchverkehr der Tagestouristen ist auf Grund der abgelegenen Lage des Wohngebietes gegenüber den touristischen Nutzungen weitestgehend ausgeschlossen und kann durch entsprechende Regelung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung verhindert werden.“ „Parkplätze für Strandbesucher Für Strandbesucher wird ein öffentlicher Parkplatz am Ende der Straße Auf der Pelzerwiese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 errichtet. Mit einer Zahl von ca. 400 Stellplätzen deckt er den gesamten Bedarf an Stellplätzen für Strandbesucher in diesem Bereich. Dieser Parkplatz wird von der Stadt bereits am Ortseingang ausgeschildert. Die Planstraße (Zum Leuchtturm) sowie die Wiesenstraße ab Einmündung der Straße Auf der Pelzerwiese (verlängerte Wiesenstraße) werden als Anliegerstraße ausgewiesen, so dass Störungen durch Parksuchverkehr innerhalb des Planungsgebietes ausgeschlossen werden können.“ Inzwischen sind die Anwohner der Straße Zum Leuchtturm in einem Rundschreiben gebeten worden, ihre Einschätzung bzw. ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit der Verkehrssituation mitzuteilen. Von den 26 mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldeten Haushalten haben 23 geantwortet. Übereinstimmend wird von allen Anwohnern erklärt, dass die im November 2011 eingeführte Verkehrsregelung zwischenzeitlich doch zu einer (deutlichen) Reduzierung des Parkplatzsuchverkehrs geführt hat und daher beibehalten werden soll. Vorgeschlagen werden eine auffälligere Verkehrsbeschilderung bzw. günstigere Standorte. Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass die Verkehrsregelung bestehen bleiben soll. Hinsichtlich der Versetzung des Sperrpfostens bzw. der Aufhebung von 4 Stellplätzen am Ende der in Richtung Strandpromenade verlaufenden Sackgasse wird der Ausschuss um eine Meinungsbildung gebeten.
Beschlussvorschlag:Die derzeitige Verkehrsregelung in der Strasse Zum Leuchtturm soll bestehen bleiben. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1 Lageplan, 4 Fotos
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