Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Gemeindewahlausschuss hatte sich bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2013 mit dem Verlauf der Gemeindewahl vom 26.05.2013 beschäftigt und das Wahlergebnis festgestellt. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist am 05.06.2013 erfolgt. Innerhalb der inzwischen am 04.07.2013 abgelaufenen Frist sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.
Gemäß § 66 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung am 20.06.2013 einen Wahlprüfungsausschuss gewählt, der eventuell eingelegte Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen nochmals zu prüfen und das Ergebnis dann der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen hat.
Der Wahlprüfungsausschuss hat in einer Sitzung am 31.07.2013 den Bericht der Gemeindewahlleiterin entgegengenommen und nach Beratung folgende Feststellungen einstimmig getroffen:
1. Alle gewählten und nachgerückten Vertreterinnen und Vertreter erfüllen die Wählbarkeitsvoraussetzungen. 2. Bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in den Wahlkreisen oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, nicht vorgekommen. 3. Das festgestellt Wahlergebnis ist richtig. 4. Einspruch gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl wurde nicht erhoben.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 für gültig zu erklären.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:
. Finanzielle Auswirkungen:
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