Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Zwischen Neustadt i.H und Eutin existierte von 1866 bis 1982 eine Eisenbahnverbindung für Personen- und Güterverkehr. Nach Einstellung des Personenverkehrs bestand noch kurze Zeit der Güterverkehr. 1984 wurde diese Bahnverbindung endgültig stillgelegt und die Gleise entfernt – bis auf einen kleinen Rest in Eutin bis zum Bundeswehrgelände (Panzerverladestation). Auf topografischen Karten ist der ehemalige Trassenverlauf noch recht gut zu erkennen (s. Anlage). Zwei kurze Abschnitte liegen in den Städten Neustadt und Eutin, längere Abschnitte durchqueren die Gemeinden Süsel und Sierksdorf. Die Länge der Trasse beträgt insgesamt ca. 15,6 km. Die jeweiligen vier Gemeinden erwarben damals von der Bahn die Grundstücke mit Hilfe von Fördermitteln der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. In einem Schreiben des Landesamtes für Naturschutz und Landschaftspflege heißt es: „...Die einspurige Bahntrasse zwischen Eutin und Neustadt sollte nach der Stilllegung aus landschaftsökologischen Gründen in ganzer Länge erhalten bleiben und als Wander- und Radweg genutzt werden. Die Trasse besitzt hervorragende Biotopqualitäten, deren vernetzende Wirkung für den gesamten Raum dann am wirkungsvollsten erhalten und gesteigert werden kann, wenn die Trasse in ganzer Länge weiterhin genutzt wird. Die aus h.S. wünschenswerte extensive Nutzung als Wander- und Radweg dient der funktionsgemäßen Sicherung dieses Biotops, der Vermeidung der totalen Verbuschung (Biotoppflege durch den gegebenen Nutzungsdruck) und dem Erhalt des Wohn- und Erholungswertes der Landschaft.“... (Schreiben vom 11.02.1985 Aktenzeichen: LN 50/5311.32-5). In dem zitierten Schreiben sind weiter floristische Beschreibungen, Entwicklungsprognosen und Empfehlungen wie Nutzungseinschränkungen (z.B. kein Reitweg) enthalten.
Die gesamte Trasse ist inzwischen zwar in öffentlicher Hand und einige Abschnitte werden auch mehr oder minder genutzt, eine durchgängige Wegeverbindung besteht jedoch nicht. Aus Angst vor Unterhaltungskosten schloss z. B. die Stadt Eutin 1988 für ihren Streckenabschnitt einen Betreuungsvertrag für die Dauer von 9 Jahren mit dem Landesjagdverband, Hegering Eutin, wobei eine Nutzung als Wegeverbindung ausgeschlossen wurde.
Aktuell gibt es ein großes Interesse, diese Wegeverbindung als Freizeitweg zwischen Neustadt und Eutin zu reaktivieren. Ob nun als kurze, schnelle und direkte Verbindung zwischen Binnenland und Küste für den Alltagsradverkehr oder als touristische Naturerlebnis-Strecke - ruhig, abseits von großen Straßen gelegen und landschaftlich äußerst reizvoll. Fahrradvereine und Fahrradgruppen aus Neustadt und Bujendorf sowie die Fahrradinitiative Eutin setzen sich dafür ein. So ist diese Fahrradwegevernetzung und Verknüpfung mit dem ÖPNV auch im Eutiner ISEK als Ziel formuliert. Eine besondere Bedeutung erhält dieses Vorhaben im Zusammenhang mit der Landesgartenschau. Ein umweltfreundliches, klimaschonendes und gesundheitsförderndes Mobilitätsnetz zwischen Küste und Hinterland mit entsprechender Infrastruktur wie Verleih- und Ladestationen für Akkus von Pedelecs an Verkehrsknotenpunkten würde ein besonderes regionales Angebot darstellen und dauerhaft den Tourismus fördern. Bundesweit gibt es dafür gute Beispiele (s. http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Fahrradwegen_auf_stillgelegten_Bahntrassen).
Ein erstes Gespräch mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden und Vertretern des Kreises Ostholstein, der Eutin GmbH sowie der AktivRegion Schwentine-Holsteinische Schweiz fand am 23.04.2013 statt, um das Interesse an einem derartigen Mobilitätsnetz und Nutzung der alten Bahntrasse zu hinterfragen. Die Resonanz, insbesondere der Bürgermeister, war äußerst positiv. Allerdings gibt es auch viele Aspekte zu bedenken: inzwischen entwickelte Biotope und der Naturschutz sind zu berücksichtigen sowie Ausbaumöglichkeiten zu eruieren. Es wurde angeregt, in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen und die Nutzung von Fördermitteln zu prüfen. Dazu sind möglichst kurzfristig auf Basis dieser Vorlage entsprechende positive Beschlüsse der jeweiligen Gemeinden zu fassen. Die Gemeinden würden eine Projektvereinbarung oder einen Kooperationsvertrag für dieses Projekt abschließen, um an einem Strang zu ziehen. Vor dem Hintergrund der Schienenhinterlandanbindung zur Fehmarn-Belt-Querung sind insbesondere auch die vorbereitenden Bauleitpläne (F-Pläne) der Gemeinden zu überprüfen und ggf. für dieses Projekt anzupassen.
Der Bereich der ehemaligen Bahntrasse tangiert nicht nur vier Gemeinden, sondern auch drei AktivRegionen (Schwentine-Holsteinische Schweiz, Fehmarn-Wagrien, Innere Lübecker Bucht), zwei Lokale Tourismus Organisationen und eine Metropolregion, so dass Zuversicht bezüglich entsprechender Fördermittel für dieses Projekt besteht. Dies ergab auch ein gemeinsames Vorgespräch mit den drei Regionalmanagern der AktivRegionen. Da die zwischenzeitlich eingegangenen Angebote für eine Machbarkeitsstudie um 10.000,- € liegen, wird die Förder-Bagatellgrenze nicht überschritten, so dass dieser erste Schritt von den Gemeinden selbst zu tragen ist. Es wird eine Viertelung dieser Kosten vorgeschlagen. Zwar liegen in den Städten Neustadt und Eutin nur relativ kurze Streckenabschnitte gegenüber Süsel und Sierksdorf, jedoch aufgrund deren höheren Einwohnerzahlen und der höheren potentiellen Nutzung der Strecke erscheint die gleichmäßige Verteilung angemessen.
Das Bauamt hat die Projektidee am 07.08. im AK Tourismus und Kultur der Aktivregion Wagrien-Fehmarn vorgestellt. Das Projekt wurde im AK sehr positiv aufgenommen und einstimmig befürwortet. Im nächsten Schritt wird sich der Vorstand der Aktivregion Wagrien-Fehmarn mit der geplanten Umnutzung der alten Bahntrasse beschäftigen. Es ist zu erwarten, dass auch dort das Projekt begrüßt wird und Fördermittel für die Planungskosten gewährt werden.
Eine Übersicht zum vorgesehenen zeitlichen Ablauf des Projekts ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan 1:50.000 (PDF-Datei, im Ausdruck evtl. verkleinert) Lageplan 1:10.000 (Auszug aus den DTK5)
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