Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0965/13  

 
 
Betreff: Ortsbeauftragte/r für den Umweltschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.07.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
20.08.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.08.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Mit Schreiben vom 18

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.06.2013 erklärt Herr Dr. med. Tilman Steiner seinen Rücktritt als Naturschutzbeauftragter der Stadt Neustadt in Holstein zum 30.06.2013.

Mit Schreiben vom 29.10.1998 wurde Herr Dr. med. Tilman Steiner vom Landrat des Kreises Ostholstein zum Ortsbeauftragten für den Naturschutz bestellt. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe handelte es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Im novellierten Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 24.02.2010 kommt die Funktion des Ortsbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege nicht mehr vor.

Folglich würde eine Person, die die Nachfolge von Herrn Dr. Steiner antreten würde, nicht mehr auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung vom Kreis Ostholstein bestellt.

Gleichwohl könnte die Stadtverordnetenversammlung einen Ortsbeauftragte/n für den Umweltschutz wählen. Ihr oder ihm wird eine beratende Funktion im Planungs- und Bauausschuss und im Umwelt- und Verkehrsausschuss zugebilligt.

Nach Aussage von Herrn Siebrecht als Fachdienstleiter Naturschutz beim Kreis Ostholstein existieren noch Ortsbeauftragte in Bad Malente und Ratekau.

 

Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit zur Beratung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit zur Beratung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss verwiesen. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Stadtverordnetenversammlung berichtet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine