Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0937/13  

 
 
Betreff: Bestellung der Delegierten zum Städtebundtag
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Dr. Batscheider
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
17.07.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.08.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Nach § 28 Nr

Sachverhalt:

 

Nach § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung SH ist es Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen zu bestellen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie kann diese Entscheidung auf den Hauptausschuss übertragen (vgl. § 28 Nr. 20 GO, 2. Halbsatz).

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Regelung in § 7 Abs. 6 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, an den Hauptausschuss übertragen.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein entsenden die ordentlichen Mitglieder mit einer gemäß § 6 Abs. 2 festgestellten Einwohnerzahl

bis zu 10.000 = 3 Stimmen
bis zu 15.000 = 4 Stimmen
bis zu 20.000 = 5 Stimmen
bis zu 30.000 = 6 Stimmen
über 30.000 = 7 Stimmen.

Die Mitglieder entsenden je Stimme einen stimmberechtigten Vertreter oder eine stimmberechtigte Vertreterin. Die Wahl von Ersatzvertretern oder Ersatzvertreterinnen ist zulässig.

(4) Die Namen und Anschriften der stimmberechtigten Vertreter oder Vertreterinnen und der Ersatzvertreter oder Ersatzvertreterinnen sind der Geschäftsstelle des Verbandes unverzüglich nach ihrer Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Mitglieds anzugeben.

(5) Gastdelegierte der Mitglieder können ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Nicht in die Mitgliederversammlung gewählte Bürgermeister, Bürgermeisterinnen, Bürgervorsteher und Bürgervorsteherinnen gehören der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht an.

 

Die Stadt Neustadt in Holstein als ordentliches Mitglied entsendet somit 5 ordentliche Mitglieder.

Ersatzvertreterinnen oder Ersatzvertreter sollten ebenfalls bestellt werden.

Es können Gastdelegierte (ohne Stimmrecht) bestellt werden

.

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 5 Delegierte sowie Ersatzvertreter/innen zu den Mitgliederversammlungen des Städtebundes Schleswig-Holstein zu bestellen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 5 Delegierte sowie Ersatzvertreter/innen zu den Mitgliederversammlungen des Städtebundes Schleswig-Holstein zu bestellen.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.13 folgenden Beschluss gefasst:

 

Delegierter Sönke Sela, Stellvertreter Herr Friedrich-Karl Kasten

Delegierter Rasmus Vöge, Stellvertreter Sebastian Schmidt,

Delegierter Dirk Brodowski, Stellvertreter Otto Stoehr,

Delegierter Hermann Benker, Stellvertreter Uwe Veldkamp,

Delegierter Willy Heckel, Stellvertreter Dr. Horst Pasenau

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

ja

Nein X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Keine

Anlage/n:

Keine