Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0934/13  

 
 
Betreff: Vertretung in den Gesellschafterversammlungen der "StadtwerkeWindpark GmbH & Co. KG" und der "StadtwerkeWindparkBetriebs GmbH"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:Stadtwerke
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Mildner, Jens
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
17.04.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

In seiner Sitzung am 5

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 5.12.2012 beschloss der Hauptausschuss auf Vorschlag der der Stadtwerke Neustadt in Holstein wie folgt:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

1.

vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht tritt die Stadt Neustadt i.H. für  die Stadtwerke Neustadt i.H. der „Stadtwerke-Windpark GmbH & Co. KG“ sowie der „Stadtwerke-Windpark-Betriebs-GmbH“ mit den Inhalten der vorliegenden Gesellschaftsverträge bei,

 

2.

die gemeinsame „Stadtwerke-Windpark GmbH & Co. KG“ mit einem Gesellschaftskapital und die gemeinsame „Stadtwerke-Windpark-Betriebs-GmbH“ mit einem Stammkapital auszustatten. Zu diesem Zweck ist von allen beteiligten Gesellschaftern eine Einlage in Höhe von insgesamt 20.000 EUR zu leisten. Das Kapital wird zunächst verwendet, um das Stammkapital der GmbH in Höhe von 25.000 EUR zu erbringen. Das restliche Kapital wird zu gleichen Teilen als Einlageleistung der Gesellschafter an die KG verwendet. Alle Gesellschafter sind dadurch in dem Verhältnis, in dem sie am Kapital der Kommanditgesellschaft beteiligt sind, auch am Stammkapital der GmbH beteiligt.

Die Einlage der Stadt-/Gemeindewerke von 20.000 EUR kann, unabhängig davon, ob die Erhöhung in der KG oder der GmbH stattfindet, vorbehaltlich der dann notwendigen Beschlüsse insgesamt auf maximal 400.000 EUR aufgestockt werden. Eine Erhöhung ist jedoch nicht verpflichtend.

  

3.

Herrn Dr. Dieter Perdelwitz, Reinbek, zum Geschäftsführer der GmbH zu bestellen,

 

4.

Den Werkleiter der Stadtwerke Neustadt i.H. zu ermächtigen, ggf. erforderliche und ausschließlich redaktionelle Textergänzungen in den Gesellschaftsverträgen vorzunehmen; gleiches gilt für redaktionelle Ergänzungen, die aufgrund kommunalaufsichtlicher Weisungen oder Empfehlungen des Notariats erforderlich würden,

 

5.

Den Werkleiter der Stadtwerke Neustadt i.H. zu ermächtigen, nach Zustimmung der Kommunalaufsicht die zur Errichtung der GmbH & Co. KG und der GmbH erforderlichen rechtlichen Schritte (Vertragsabschlüsse, Beurkundung, Eintragung) vorzunehmen,

 

6.

neben dem Werkleiter der Stadtwerke Neustadt i.H. einen von dem Werkausschuss benannten weiteren Vertreter aus dem Werkausschuss in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke-Windpark GmbH & Co. KG und die Stadtwerke-Windpark-Betriebs-GmbH zu bestellen

 

 

Zudem beschlossen der Hauptausschuss am 6.3.2013 und der Stadtwerkeausschuss am 15.4.2013 wie folgt:

 

Beschluss:

Die/der Stadtwerkeausschussvorsitzende wird bestellt, als weitere/r Vertreter/in neben der/dem Werkleiter/in, an den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH teilzunehmen.

 

 

In der kommunalrechtlichen Prüfung teilte die Kommunalaufsicht mit, dass sie auf ihr Widerspruchsrecht verzichten wird (Schreiben vom 15.1.2013 – s. Anlage). Diesen Verzicht verband die Kommunalaufsicht jedoch mit der Aufforderung, dass der Hauptausschuss – abweichend von der oben unter Punkt 6 am 5.12.2012 beschlossenen Regelung – beschließt, dass die Stadt Neustadt in Holstein in den Gesellschafterversammlungen u.a. von der Bürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin vertreten wird.

 

Die Stadtwerke Neustadt in Holstein bitten nunmehr im Rahmen der Dringlichkeit einen den Auflagen der Kommunalaufsicht entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird bestellt, als weitere/r Vertreter/in neben der/dem Werkleiter/in, an den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Windpark GmbH & Co

Beschlussvorschlag:

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird bestellt, als weitere/r Vertreter/in neben der/dem Werkleiter/in, an den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH teilzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Schreiben der Kommunalaufsicht

Anlage/n:

Schreiben der Kommunalaufsicht

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schreiben KA (126 KB)