Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In der Hauptausschusssitzung vom 05.12.2012 wurde beschlossen, dass die Stadtwerke Gesellschaftsanteile sowohl an der Stadtwerke Windpark GmbH & Co. KG als auch an der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH erwerben. Der Erwerb steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Die Gesellschaftsverträge der beiden Gesellschaften sehen vor, dass sich die Gesellschafterversammlungen der beiden Gesellschaften aus zwei Vertretern jedes Gesellschafters zusammensetzen (§5 bzw. § 8 „Gesellschafterversammlung“). Dies sind der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft (Werkleiter) und ein vom Werkausschuss der Gesellschaft benannter weiterer Vertreter aus dem Werkausschuss der Gesellschaft. Da die Benennung eines Vertreters der Stadt in Eigenbetrieben dem Hauptausschuss vorbehalten ist (§ 7 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt), ist ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:Der Stadtwerkeausschuss bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses vom 06.03.2013, nachdem der Ausschussvorsitzende neben der Werkleitung als weiterer Vertreter an der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Windpark GmbH & Co. KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH teilnimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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