Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0919/13  

 
 
Betreff: Vertreter des Stadtwerkeausschusses bei Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH und Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
15.04.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   

In der Hauptausschusssitzung vom 05

Sachverhalt:

In der Hauptausschusssitzung vom 05.12.2012 wurde beschlossen, dass die Stadtwerke

Gesellschaftsanteile sowohl an der Stadtwerke Windpark GmbH & Co. KG als auch an der

Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH erwerben. Der Erwerb steht unter dem Vorbehalt einer

Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

Die Gesellschaftsverträge der beiden Gesellschaften sehen vor, dass sich die

Gesellschafterversammlungen der beiden Gesellschaften aus zwei Vertretern jedes

Gesellschafters zusammensetzen (§5 bzw. § 8 „Gesellschafterversammlung“). Dies sind der

gesetzliche Vertreter der Gesellschaft (Werkleiter) und ein vom Werkausschuss der

Gesellschaft benannter weiterer Vertreter aus dem Werkausschuss der Gesellschaft. Da die

Benennung eines Vertreters der Stadt in Eigenbetrieben dem Hauptausschuss vorbehalten ist

(§ 7 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt), ist ein entsprechender Beschluss

herbeizuführen.

 

 

Der Stadtwerkeausschuss bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses vom 06

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses vom 06.03.2013, nachdem der Ausschussvorsitzende neben der Werkleitung als weiterer Vertreter an der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Windpark GmbH & Co. KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH teilnimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine