Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0912/13  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushalt und -satzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Dr. BatscheiderAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.03.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.03.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

In der Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten am 12

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten am 12. März 2013 wurden folgende Investitionsmaßnahmen beschlossen

-          Einrichtung von zwei zusätzlichen Kindergartengruppen Ü3

-          Barrierefreiheit Gemeinschaftsschule Einbau eines Fahrstuhles im Gebäudeteil der ehemaligen Gemeinschaftsschule

-          Ersatzbeschaffung Citymobil für die Jugendpflege

            (siehe auch Vorlagen 901/13, 903/13 und 904/13)

 

 

Die vorgenannten Investitionen erhöhen das Kreditvolumen des laufenden Haushaltsjahres um 58.400 . Der Erlass der 1. Nachtragssatzung 2013 ist erforderlich, da die erhöhte Kreditaufnahme gem. § 85 Abs. 2 GO in Verbindung mit dem Krediterlass des Innenministeriums vom 10.01.2012 genehmigungspflichtig ist. Die finanziellen Auswirkungen der Investitionen auf den Verwaltungshaushalt und die Änderung des Stellenplanes werden in der 2. Nachtragshaushaltssatzung abzubilden sein.

Die 1

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

Die 1. Nachtragssatzung 2013 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

74.400

 

5.458.600

5.533.000

 

§ 2

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite für In-

vestitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen

 

 

von bisher 3.203.400

 

 

auf 3.261.800

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

74.400

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle: 9100.3778

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

1

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragssatzung (35 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Vermögenshaushalt (56 KB)