Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In der Hauptausschusssitzung vom 05.12.2012 wurde beschlossen, dass die Stadtwerke Gesellschaftsanteile sowohl an der Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG als auch an der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH erwerben. Der Erwerb steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Die Gesellschaftsverträge der beiden Gesellschaften sehen vor, dass sich die Gesellschafterversammlungen der beiden Gesellschaften aus zwei Vertretern jedes Gesellschafters zusammensetzen (§5 bzw. § 8 „Gesellschafterversammlung“). Dies sind der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft (Werkleiter) und ein vom Werkausschuss der Gesellschaft benannter weiterer Vertreter aus dem Werkausschuss der Gesellschaft. Am 12. März 2013 soll eine Gesellschafterversammlung der beiden Gesellschaften stattfinden, weshalb eine Benennung des Vertreters aus dem Werkausschuss erforderlich wird. Da die Benennung eines Vertreters der Stadt in Eigenbetrieben dem Hauptausschuss vorbehalten ist (§ 7 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt), ist ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:Die/der Stadtwerkeausschussvorsitzende wird bestellt, als weitere/r Vertreter/in neben der/dem Werkleiter/in, an den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH teilzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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