Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0903/13  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit in der Gemeinschaftsschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelAktenzeichen:2-Ca.
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Muus, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
12.03.2013      geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
20.03.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.03.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Eine Barrierefreiheit ist an den Schulen der Stadt Neustadt in Holstein nicht oder nur in Ansätzen gegeben

Sachverhalt:

Eine Barrierefreiheit ist an den Schulen der Stadt Neustadt in Holstein nicht oder nur in Ansätzen gegeben. Vor diesem Hintergrund ergibt sich nunmehr ein Problem, das möglichst bis zum Beginn des kommenden Schuljahres zu lösen ist.

 

Ein auswärtiges Schulkind, das aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung ständig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, wird ab August 2013 die Gemeinschaftsschule besuchen. Seitens der Schule werden alle organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um dem Schüler einen Schulaufenthalt auf der Ebene des Erdgeschosses und auch nur im Gebäudeteil der ehem. Realschule zu ermöglichen.

Nicht gelöst werden kann allerdings der Besuch verschiedener Fachklassen in den oberen Stockwerken der ehem. Realschule. Dieses Problem wurde zwischenzeitlich in mehreren Gesprächen mit der Schulleitung und den Eltern erörtert.

 

Eine befriedigende Lösung kann nach Lage der Dinge letztlich nur erreicht werden, wenn entweder ein Plattformlift im Treppenhaus installiert oder eine Aufzugsanlage außen an der Giebelseite des 3-geschossigen Gebäudeteils hergestellt wird.

 

Ein Plattformlift im Treppenhaus des 3-geschossigen Gebäudeteils wäre mit Kosten in Höhe von rund 30.000 zwar die kostengünstigste Variante, hätte jedoch folgende Nachteile:

Der Lift ist relativ langsam und er beeinträchtigt den Flucht- und Rettungsweg zumindest immer dann, wenn er benutzt wird.  Insoweit ist die Zustimmung der Brandschutzbehörde fraglich bzw.

mit Auflagen verbunden, die weitere Kosten verursachen.

Den Lift kann (im Gegensatz zu einer Aufzugsanlage) immer nur eine Person benutzen. Sofern zukünftig also ein weiters gehbehindertes Kind auf eine derartige Hilfe angewiesen ist, könnte sich hier ein Problem ergeben.

 

Eine an die nördliche Giebelseite des 3-geschossigen Gebäudeteils angebaute Aufzugsanlage (ähnlich wie am Museum zeittor, jedoch keine Verglasung), mit Zugängen auf allen drei Ebenen würde die Barrierefreiheit dieses Schulgebäudes auch auf längere Sicht gesehen erheblich begünstigen. Allerdings ist hier mit Kosten von etwa 80.000 (einschl. Wanddurchbrüche, Stromversorgung, Fundament, erforderlich werdende Brandschutztüren) zu rechnen.

 

Weiterer Bericht in der Sitzung des Ausschusses.

 

Im Bereich des 3-geschossigen Gebäudeteils der ehem

Beschlussvorschlag:

Im Bereich des 3-geschossigen Gebäudeteils der ehem. Realschule (jetzt Gemeinschaftsschule) ist im Interesse einer notwendigen Verbesserung der Barrierefreiheit eine Aufzugsanlage zu errichten, die möglichst zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 zur Verfügung stehen soll. Die Finanzierung ist im ersten Nachtragshaushalt 2013 sicherzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

80.000

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein: x

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen: Berücksichtigung im ersten Nachtragshaushalt 2013

 

 

keine

Anlage/n:

keine