Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0901/13  

 
 
Betreff: Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen "Ü 3"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelAktenzeichen:2-Ca.
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Beteiligt:112 Sachgebiet Personal
Bearbeiter/-in: Muus, Jens-Uwe   
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
12.03.2013      ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
20.03.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.03.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein stehen in den 5 Kindertagesstätten insgesamt 320 Betreuungsplätze für Kinder im Alter zwischen 3 und 6,5 Jahren (Elementarbereich) zur Verfügung, mit denen derzeit eine Versorgungsquote von rd

Sachverhalt:

Im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein stehen in den 5 Kindertagesstätten insgesamt 320 Betreuungsplätze für Kinder im Alter zwischen 3 und 6,5 Jahren (Elementarbereich) zur Verfügung, mit denen derzeit eine Versorgungsquote von rd. 92 % erreicht sind.

 

Bekanntlich ist der Bedarf bzw. die Nachfrage nach Ü 3-Kitaplätzen in Neustadt in Holstein seit Jahren kontinuierlich hoch, so dass die Kapazitäten, die zuletzt 2006/2007 um eine 6. Gruppe im städtischen Kindergarten am Wasserturm und eine Nachmittagsgruppe im städtischen Kindergarten am Kaiserholz aufgestockt wurden, regelmäßig ausgeschöpft sind.

 

Nachdem in den vergangenen zwei Jahren zumindest eine leichte Entspannung bezüglich der Nachfrage nach Ü 3-Kitaplätzen erkennbar war, d.h., Betreuungsplätze jedenfalls ohne längere Wartezeit zur Verfügung gestellt werden konnten, ist im Frühjahr des vergangenen Jahres der Vorschlag entstanden, innerhalb des städtischen Kindergartens am Kaiserholz eine Regelgruppe zum Ende des Kindergartenjahres 2012/13 aufzugeben und den frei werdenden Raum nach entsprechenden Umbauarbeiten ab August 2013 für eine Krippengruppe mit 10 Betreuungsplätzen U 3in Anspruch zu nehmen.

 

Im Hinblick auf den ab 01.08.2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bestehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder im Alter unter einem Jahr) und einem in Neustadt in Holstein bei weitem noch nicht erreichten Versorgungsgrad von 35 %, wurden im vergangenen Jahr die entsprechenden Beschlüsse für einen deutlichen Ausbau des Krippenangebotes im Jahre 2013 unter Inanspruchnahme der bislang zur Verfügung stehenden Fördermittel gefasst (Kooperation mit der Schön Klinik: 20 Plätze, Kita am Kaiserholz: 10 Plätze).

 

Die Erwartung, dass die zum 01.08.2013 im städtischen Kindergarten am Kaiserholz wegfallenden 20 Ü 3-Betreuungsplätze durch die Belegung nicht genutzter Plätze in den übrigen Neustädter Kindertagesstätten kompensiert werden können, war eine zu positive Einschätzung.

 

Bereits Endes des vergangenen Jahres ist in den Arbeitsgesprächen der Kita-Leitungen deutlich geworden, dass zum kommenden Kindergartenjahr (2013/14) ein nicht unerheblicher Fehlbedarf an Ü 3-Kitaplätzen entstehen wird.

 

Derzeit liegen insgesamt rd. 100 Anmeldungen für einen Betreuungsplatz ab dem kommenden Kindergartenjahr vor. Etwa 63 Betreuungsplätze werden gleichzeitig frei, so dass derzeit von einem Fehlbedarf von etwa 37 Plätzen auszugehen ist.

 

Diese Situation ist u.a. wie folgt zu erklären:

 

              Die Nachfrage ist offensichtlich noch einmal gestiegen.

 

Die Zahl der zum Ende des laufenden Kindergartenjahres schulpflichtig werdenden Kinder ist vergleichsweise deutlich geringer.

 

              Überdurchschnittliche Zuzüge von Familien mit Kindern.

 

Nach dem gegenwärtigen Sachstand wird es erforderlich sein, relativ kurzfristig zusätzliche Räumlichkeiten für Ü 3-Betreuungsplätze (2 Gruppen á 20 Betreuungsplätze) im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein zu schaffen.

 

In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten überprüft, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Übergangslösung etwa für ein Jahr nicht ausreichen wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein zusätzlicher Raumbedarf für etwa 2 Kita-Gruppen (Ü 3) auch in den kommenden 3 bis 5 Jahren entstehen wird, wobei in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung des am Ostring geplanten Neubaugebietes zu beachten ist (Zuzüge!).

 

Ein Kita-Angebot in Pelzerhaken (z.B. Anmietung von Räumen im SGW oder im Haus des Gastes) wird leider nicht zu realisieren sein. Dieses gilt auch für die längerfristige Anmietung eines grundsätzlich vom Raumangebot her geeigneten Gebäudes im Bereich der AMEOS Klinik (die Erteilung der erforderlichen Betriebserlaubnis durch die Aufsichtsbehörde ist unsicher).

 

Nach Lage der Dinge werden seitens der Verwaltung nunmehr zwei Alternativen vorgeschlagen, die bis August/September 2013 umgesetzt werden können, so dass der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen zeitnah gedeckt werden kann:

 

1. Anmietung von Raumeinheiten in Modulbauweise und Aufbau am Rande des Schulhofes der ehemaligen Hochtor-Grundschule.

Die dort noch vorhandenen, ca. 40 Jahre alten Mobilklassenwerden nicht mehr benötigt. Sie sind aufgrund ihres baulichen Zustandes im Grunde genommen schon seit Jahren abgängig und sollen daher ohnehin abgerissen werden.

 

2. Inanspruchnahme eines Klassentraktes (Stein-Pavillon) der ehemaligen Hochtor-Grundschule, ebenfalls am Rande des Schulhofes.

In diesem Klassentrakt befinden sich zwei Klassenräume, die derzeit außerschulisch genutzt werden (Verlagerung in das Hauptgebäude ist möglich).

Hier können zwei ausreichend große Gruppenräume eingerichtet werden, wobei allerdings im rückwärtigen Bereich zusätzliche Räumlichkeiten in Modulbauweise aufgebaut werden müssten (Sanitärraum, Büro- und Besprechungszimmer, Garderobenraum).

 

 

 

 

 

Die Kosten stellen sich wie folgt dar:

 

zu 1:   Mietkosten, jährlich:                                             30.000 Euro

          

           Auf- und Abbau,

           Montage, einmalig:                                 13.500 Euro

           Fundament, Hausan-

           Schlüsse, Erdarbeiten,

           Blitzschutz usw., einmalig:  ca.               24.000 Euro

           Außenanlagen, einmalig:     ca.                5.000 Euro

                                                       -------------------

                                                       ca.               42.500 Euro

 

zu 2.   Mietkosten, jährlich                                               13.200 Euro

 

           Auf- und Abbau,

           Montage, einmalig:                                  5.500 Euro

           Fundament, Hausan-

           schlüsse, Erdarbeiten,

           Blitzschutz usw., einmalig:  ca.               11.000 Euro

           Außenanlagen, einmalig:     ca.                 3.000 Euro

                                                     ----------------------

                                                        ca.               19.500 Euro

          (Die Kosten für die Renovierung der beiden ehem. Klassenräume sowie

            für den Einbau von Akustikdecken sind bereits im Haushalt 2013 eingestellt)

 

Bei beiden Varianten entstehen Kosten für die Ausstattung und das erforderliche Personal:

 

  Grundausstattung für einen Gruppenraum

  (Ausstattung für einen zweiten Gruppenraum ist vorhanden)              rd.               8.000 Euro

 

  Garderoben                                                                                         rd.              2.000 Euro

 

  Ausstattung Büro/ Besprechungszimmer                                            rd.              3.000 Euro

 

  Küchenausstattung  (Geschirr, Bestecke, E-Geräte, Spüle mit

                                    Unterschrank, Kühlschrank)                              rd.              3.000 Euro

 

  Spielgeräte Außenbereich                                                                   rd.               5.000 Euro

 

  Sonstiges                                                                                             rd.               2.500 Euro

                                                                                                                   -----------------

                                                                                                              rd. 23.500 Euro einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Personalkosten

 

  - Gruppe 1 (5.45 13.30 Uhr)

     2 Kräfte, 93 Wochenstunden                                                             rd. 90.000 Euro

                                                                                                               (für 2013 rd. 37.500 Euro)

 

  - Gruppe 2 (7.30 13.30 Uhr)

     2 Kräfte, 72 Wochenstunden                                                             rd. 75.000 Euro

                                                                                                               (für 2013 rd. 31.250 Euro)

 

  - Vertretungsstunden                                                                             rd. 6.000 Euro

                                                                                                                ---------------------------------

                                                                                                             rd. 171.000 Euro jährlich

 

Zuzüglich Bewirtschaftungskosten, Versicherungen, Geschäftsausgaben: rd. 25.000

 

 

Den Ausgaben stehen Einnahmen aus Elternbeiträgen und Betriebskostenzuschüssen (Land, Kreis) in Höhe von jährlich rd. 89.100 Euro (2013: rd. 37.125 Euro) gegenüber.

 

Im Jahre 2013 stehen durch Minderausgaben bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kinder-

tagesstätte der Ev. Kirchengemeinde und den Waldorf-Kindergarten insgesamt 85.136,24 Euro

zur teilweisen Deckung der Investitionen und Personalkosten zur Verfügung.

 

Die beiden Kita-Gruppen würden organisatorisch der städt. Kindertagesstätte am Wasserturm

zugeordnet.  Baugenehmigung und Betriebserlaubnis wären rechtzeitig einzuholen.

 

Seitens der Verwaltung wird die Alternative 2 favorisiert, weil hier in absehbarer Zeit die Möglichkeit besteht, den zweiten dort vorhandenen Stein-Pavillon  für Kita-Zwecke in

Anspruch  nehmen zu können. Insoweit könnte an dieser Stelle bei anhaltender

Nachfrage nach Betreuungsplätzen U 3und „Ü 3eine kleine Kindertagesstätte über einen

längeren  Zeitraum vorgehalten werden.

In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass eine regelmäßige Erhöhung der

Gruppenstärken in den städt. Kindergärten sowie die schon seit 2006 bestehende räumliche Enge in der Kita am Wasserturm aus nachvollziehbaren Gründen ungünstig ist und insoweit eine Entlastung angestrebt werden sollte.

 

 

Weiterer Bericht in der Sitzung des Ausschusses.

 

Auf dem Gelände der ehem

Beschlussvorschlag:

Auf dem Gelände der ehem. Hochtor- Grundschule (jetzt Gemeinschaftsschule) sind entsprechend der Variante 2 Betreuungsplätze für 2 Kita-Gruppen „Ü 3mit den entsprechenden räumlichen und personellen Vorraussetzungen zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 zu schaffen. Die Finanzierung ist im ersten Nachtragshaushalt 2013 sicherzustelllen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

2013: 43.500 (VmH), 87.100 (VwH) = 130.600

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein: x

Deckungsvorschlag: Einnahmen 2013: 46.000

Minderausgaben Absch. 46: 85.136

Bemerkungen: Berücksichtigung im ersten Nachtragshaushalt 2013

 

 

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Anlage/n:

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ü3 (39 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Tischvorlage TOP 4 (43 KB)