Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0900/13  

 
 
Betreff: Bäderregelung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:1/Mi.
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Mildner, Jens
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
06.03.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Mit Mail vom 28

Sachverhalt:

Mit Mail vom 28.2.2013 schrieb Bürgermeisterin Dr. Batscheider folgendes:

 

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,

 

ich bitte Sie um Rückmeldung zu einer Entscheidung, die in der nächsten Woche getroffen werden muss. Es geht um den Protest gegen den Kompromiss in Sachen Bäderregelung. In der Anlage finden Sie den Entwurf einer neuen Bäderverordnung der Landesregierung, die in schwierigen Verhandlungen mit den Kirchen zustande gekommen ist und die auch von den Gewerkschaften, den Handelsverbänden, der Industrie- und Handelskammer sowie den kommunalen Landesverbänden mitgetragen wird. Dieser Kompromiss würde Rechtssicherheit für 10 Jahre in Bezug auf die Sonntagsöffnungszeiten schaffen, weil die Kirchen auf eine Klage verzichten würden. Eine solche Klage hätte große Chancen auf Erfolg, wie man in Mecklenburg-Vorpommern gesehen hat.

 

Eine Nachfrage beim Gewerbeverein hat ergeben, dass man dort geteilter Meinung ist und sich nicht eindeutig positionieren wird.

 

Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat sich nun zum Wortführer des Protestes gegen die neue Bäderregelung gemacht und versucht, ein einheitliches Vorgehen aller Ostseebäder zu organisieren. Ziel ist es, eine Härtefall-Regelung für die Ostseebäder zu erreichen in dem Sinne, dass in ausgewählten Orten nach wie vor die alte Regelung gilt.

 

Es ist nun zu entscheiden, ob sich Neustadt in Holstein diesem Protest anschließen soll oder nicht. Wir sind vom Städteverband Schleswig-Holstein aufgefordert worden, bis zum 8. März 2013 eine Stellungnahme zum Entwurf der neuen Bäderverordnung abzugeben.

 

Wenn wir uns nicht anschließen, würde die Stadt keine Stellungnahme abgeben und den Entwurf lediglich zur Kenntnis nehmen. Wenn wir uns dem Protest anschließen, müssten wir dies zum einen in der Stellungnahme deutlich machen, zum anderen öffentlichkeitswirksam einen Offenen Brief der protestierenden Gemeinden unterstützen.

 

Angesichts der Haltung des Gewerbevereins und angesichts der Tatsache, dass in Neustadt vor allem im Sommer die Nachfrage nach Sonntagsöffnung besteht, halte ich es für akzeptabel, den ausgehandelten Kompromiss zu akzeptieren - auch wenn die alte Bäderverordnung zweifellos vorteilhafter war. Ich befürchte nämlich, dass ansonsten der Kompromiss insgesamt in Gefahr gerät und wir eine erhebliche Verschlechterung hinnehmen müssten.

 

Um ggf. noch eine Stellungnahme abgeben zu können, bitte ich Sie daher um Rückmeldung zu dieser Frage bis spätestens 5. März 2013.

 


Beschlussvorschlag:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 0226_Bäderverordnung (144 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 0226_Bäderverordnung_Anlage_Entwurf-LVO (27 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 0226_Bäderverordnung_Anlage_Erläuterung (13 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Offener Brief (61 KB)