Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Gem. § 4 der Haushaltssatzung liegt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Einzelfall bei 15.000 € je Haushaltsstelle. Im Haushaltsjahr 2012 sind insgesamt 152.468,19 € an über- und außerplanmäßigen Ausgaben geleistet worden. Davon entfallen 148.429,89 € auf den Verwaltungs- und 4.038,30 € auf den Vermögenshaushalt. Überschreitungen, die sich aus inneren Verrechnungen ergeben und abschlussbedingte Überschreitungen wurden nicht aufgeführt. Beschlussvorschlag:Die sich aus der Jahresrechnung 2012 ergebenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter 15.000 € werden zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2
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