Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 74 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Daher ist weder eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB noch eine frühzeitige TöB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich. Parallel zur TöB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB soll die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich. Der Entwurf des B-Planes wird in der Sitzung vorgestellt. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet „ehemaliges Schullandheim Göttingen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 (Planzeichnung DIN A3) Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 (Legende und Text) Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 74
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