Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 20.09.2012 noch kein B-Plan-Entwurf, sondern der Masterplan an die TöB gesandt.
Nun soll parallel zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich. Der Entwurf des B-Planes wird in der Sitzung vorgestellt.
Der Abwägungsvorschlag (über die anlässlich der frühzeitigen TöB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen) ist identisch mit der Abwägung im Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 31. Änderung des F-Planes, die am 15.11.2012 vom Bau- und Planungsausschuss empfohlen und am 13.12.2012 von der Stadterordnetenversammlung beschlossen wurde. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:keine Anlage/n:? Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 ? Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 83 ? Abwägungsvorschlag folgende Anlagen zur Begründung werden aus Kapazitätsgründen nicht mit versandt, sie können bei Bedarf im Bauamt angefordert werden: ? Faunistische Bestandserfassung und artenschutzfachliche Betrachtung ? Lärmtechnische Untersuchung, Teil 1 und Teil 2 ? Verkehrsgutachten ? Bauflächenpotenziale im Innenbereich
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