Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Hübner geht auf den vorliegenden Bericht ein und erläutert eingehend die Definition „Wohnungsnothilfe“. Frau Hübner weist darauf hin, dass in Neustadt in Holstein das Wohnungsangebot nicht der Nachfrage nach Wohnraum entspricht. Anschließend geht sie auf die Schlichtwohnungen ein und führt aus, dass diese nach den durchgeführten Baumaßnahmen in einem einfachen aber guten Zustand sind. Auf Nachfrage teilt Frau Hübner mit, dass - sich in den Schlichtwohnungen gelegentlich mehr Personen aufhalten als dort angemeldet sind, - dort nur zwei bis drei Familien mit Kindern wohnen und dass - es keine gesetzliche Grundlage gibt, Kinder in Schlichtwohnungen nicht unterbringen zu dürfen. Dies sei bislang lediglich ein Wille der Selbstverwaltung der Stadt Neustadt in Holstein.
Auf weitere Anfragen wird mitgeteilt, dass die Stadt Neustadt in Holstein bei Zuweisung von kinderreichen Familien bemüht ist, ausreichend Wohnraum anzumieten. Ein Belegungsrecht von Sozialwohnungen – wie in der Vergangenheit – gibt es nicht mehr. Nach der ersten Unterbringung der zugewiesenen Personen kümmern sich diese anschließend selbst um einen ausreichenden Wohnraum. Herr Wille, Migrationsbeauftragter des Kreises Ostholstein, ist diesen Personen hierbei behilflich. Ebenfalls steht Frau Tychsen u. a. auch diesen Personen für die Durchführung des Deutschunterrichts zur Verfügung.
Anschließend geht Herr Cablitz auf die weibliche Person ein, die einen sehr verwahrlosten Eindruck macht. Recherchen haben ergeben, dass diese Person obdach- und mittellos sei und von einer Betreuerin betreut werde. Eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt habe ergeben, dass eine zwangsweise Einweisung nicht möglich sei. Die Stadt Neustadt in Holstein sei bislang mit diesem Personenkreis noch nicht so häufig – wie andere Städte - konfrontiert worden. Dieses Verhalten müsse toleriert werden. Trotz allen besteht jedoch die Verpflichtung, bei einem erkennbaren Hilfebedarf entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
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