Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Frau Weise erläutert, dass der in der Sitzungsvorlage enthaltene Beschlussvorschlag für das Bauleitplanverfahren nicht unbedingt erforderlich ist, dass der Vorentwurf jedoch dem Bau- und Planungsausschuss vorgestellt werden und dessen Zustimmung erfahren solle, bevor er im Rahmen der frühzeitigen TöB-Beteiligung an die Träger öffentlicher Belange gesandt wird. Sie bittet Frau Teske (Stadtplanung Kompakt, Eutin) um Erläuterung des Vorentwurfes.
Frau Teske erläutert anhand einer Präsentation zunächst den Bestand (Gebäude und Nutzungen), die Festsetzungen des B-Planes Nr. 54 (Ursprungsplan), den Anlass für die jetzige Überplanung sowie erste städtebauliche Visionen der ancora-Marina. Eine städtebauliche und schalltechnische Machbarkeitsstudie, die in Auftrag gegeben wurde, um die Umsetzbarkeit dieser Visionen zu prüfen, kommt zu dem Ergebnis, dass eine Realisierung bei entsprechenden schallschutzrechtlichen Festsetzungen möglich ist. Anschließend erläutert Frau Teske die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen im Vorentwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54.
Auf die Frage von Herrn Kasten, wie viele Standplätze auf dem Wohnmobilstellplatz geplant sind und ob auch ein Sanitärgebäude vorgesehen sei, antwortet Frau Teske, dass ca. 30 Standplätze vorgesehen seien, die auch jeweils Ver- und Entsorgungsleitungen erhalten sollen; ein festes Sanitärgebäude sei auf dieser Fläche - auch wegen des Freihaltebereiches für das Ober- und Unterfeuer des Wasser- und Schifffahrtsamtes - nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Schallschutzproblematik für die geplante Wohnbebauung schlägt Herr Kasten vor, eventuell geplante Schallschutzmaßnahmen zeitlich befristet festzusetzen, bis durch das Planfeststellungsverfahren (Schienenanbindung Feste Beltquerung) sichergestellt sei, dass die Fern- und Güterzüge nicht auf dieser Trasse fahren werden.
Auf die Frage von Herrn Reichert und Herrn Veldkamp, ob der Hubschrauberlandeplatz und eventuelle Übungen der Bundeswehr berücksichtigt wurden, antwortet Frau Weise, dass im Rahmen der schalltechnischen Machbarkeitsstudie mehrere Abstimmungen mit dem Standort und der Wehrbereichsverwaltung stattgefunden haben, die erforderlichen Schallschutz-Maßnahmen müssten im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Die Frage von Herrn Vowe, wie viele Wohnungen im Geltungsbereich der 5. Änderung geplant sind, kann in der Sitzung nicht spontan beantwortet werden. Die Überprüfung ergab, dass in Abhängigkeit von der Verkehrsmenge auf der Bahntrasse ca. 75-89 Wohnungen möglich sind.
Herr Morgenroth weist darauf hin, dass im Geltungsbereich der 5. Änderung das Hauptaufschlagsgebiet der Schadstoffe aus dem Schornstein des Müllheizkraftwerkes liege; daher sei es leichtsinnig, hier ein Wohngebiet auszuweisen.
Frau Teske antwortet, dass dieses Thema im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abgewogen werden müsse, nachdem entsprechende TöB-Stellungnahmen vorlägen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Weber über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der Ergänzung abstimmen, dass der Wohnmobilstellplatz nur in Kombination mit einem Gebäude geplant werde, welches die Ver- und Entsorgung der Wohnmobile sicherstellt.
Beschluss: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt dem Vorentwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 in der vorgestellten Fassung mit der Ergänzung zu, dass der Wohnmobilplatz nur mit einem Sanitärgebäude geplant wird, welches die Ver- und Entsorgung der Wohnmobile sicherstellt und bittet die Verwaltung, damit die frühzeitige TöB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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