Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Frau Weise begrüßt Frau Staiger von der Firma GMA, die im Auftrag der Stadt das Einzelhandelskonzept erstellt, sowie die Mitglieder des Arbeitskreises Einzelhandelskonzept, die ebenfalls zu dieser Sondersitzung eingeladen wurden. Das Einzelhandelskonzept wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für das Städtebauförderungsprogramm „kleine Städte und Gemeinden“ erstellt und zu 75% gefördert. Es ist vorgesehen, das Einzelhandelskonzept am 07.11.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen; vorher wird es - ggf. mit heute beschlossenen Änderungen - in Papierform an alle Stadtverordneten verteilt.
Frau Staiger stellt kurz das Büro GMA vor und erläutert den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes anhand einer Präsentation. Dabei weist sie darauf hin, dass in die Zahlen zur Einwohnerentwicklung der kürzlich durchgeführte Mikrozensus noch nicht eingeflossen ist.
Herr Glöckner weist auf die Magnetwirkung der großflächigen Märkte im südlichen Stadtgebiet (Toom, Expert, Rewe) hin und schlägt eine Verbesserung der Verbindung dieses Bereiches mit der Innenstadt vor, damit auch diese von der Magnetwirkung der großen Märkte profitiere.
Herr Kasten und einige weitere Ausschussmitglieder fragen nach den Gründen für die relativ enge Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt“.
Frau Staiger antwortet, dass sich diese Abgrenzung an den vorhandenen Gegebenheiten orientiert, insbesondere am Vorhandensein von Einzelhandelsbetrieben (nicht Dienstleistungseinrichtungen). Eventuell außerhalb dieses Bereiches vorhandene Einzelhandelsbetriebe seien zumindest nicht mehr prägend. Außerdem sei eine enge Abgrenzung sinnvoll, um Leerstände gezielt beheben zu können und städtebaulich relevante Ansiedlungen in anderen Orten besser verhindern zu können; außerdem steige die Attraktivität der Innenstadt bei einer engeren Abgrenzung.
Herr Struck weist darauf hin, dass denjenigen Einzelhandelsbetrieben, die sich außerhalb der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches befinden, daraus keine Nachteile erwachsen.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, in der Hochtorstraße die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches auszuweiten, so dass das Küchenstudio, die Modeboutique Auras sowie die gegenüberliegende Pizzeria und Schankwirtschaft einbezogen sind.
Auf Nachfrage bestätigt Frau Staiger, dass die Liste mit den innenstadtrelevanten Sortimenten auf einer Standardliste basiere, die jedoch an die Bedingungen in der Stadt Neustadt in Holstein spezifisch angepasst wurde. Außerdem sei diese Liste nicht auf Dauer unveränderbar festgeschrieben, sondern sei an sich ändernde Verhältnisse anpassbar.
Auf die Frage von Herrn Kasten, ob Ausnahmen/Befreiungen vom Einzelhandelskonzept möglich seien, antwortet Frau Weise, dass das Einzelhandelskonzept eine Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen sei, in diesen würden die Inhalte (Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, Sortimentslisten) konkretisiert.
Herr Witt (Firma Bartels & Langness, Kiel) erklärt, dass der Ausschluss z.B. eines Drogeriemarktes an Sonderstandorten (z.B. famila/Aldi) nicht automatisch dazu führe, dass dieser sich in der Innenstadt ansiedele.
Herr Buchwald entgegnet, dass jedoch die Ansiedlung eines Drogeriemarktes an einem Sonderstandort die Existenz vorhandener Drogeriemärkte in der Innenstadt gefährde.
Herr Glöckner begrüßt, dass die Innenstadt gestärkt werden soll und dankt der Stadt für die Erstellung des Einzelhandelskonzeptes. Es würde für eine gesunde Balance zwischen dem Einzelhandel in der Innenstadt und den Sonderstandorten sorgen.
Herr Dalke sieht das Einzelhandelskonzept als Einschränkung der bisher zulässigen Ansiedlungszulässigkeiten an und fragt nach den Vorteilen dieses Konzeptes.
Frau Staiger antwortet, dass die Landesplanungsbehörde die Steuerung des Einzelhandels vorschreibe, wobei das Einzelhandelskonzept ein gutes Steuerungsinstrument sei, um die Innenstadt zu stärken.
Frau Weise ergänzt, dass man mit dem Einzelhandelskonzept ein sehr gutes Grundkonzept für die Aufstellung der B-Pläne habe, so dass man nicht bei jedem B-Plan ohne übergeordnetes Konzept Einzelentscheidungen treffen müsse.
Herr Glöckner ergänzt, dass das Einzelhandelskonzept die Planungs- und Investitionssicherheit für die in der Innenstadt ansässigen Einzelhandelsbetriebe erhöhe.
Mehrere Ausschussmitglieder zögern, in der heutigen Sitzung ohne vorherige Beratung in den Fraktionen, das Einzelhandelskonzept zu beschließen. Daher schlägt Herr Vowe vor, das Einzelhandelskonzept zunächst in den Fraktionen zu beraten und in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 23.10.2013, (ohne Fachvortrag) erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Dies sei immer noch rechtzeitig vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Er lässt über diesen Vorschlag abstimmen.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion:
Beschluss: Das Einzelhandelskonzept soll zunächst in den Fraktionen beraten und zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 23.10.2013 ohne erneuten Fachvortrag wieder auf die Tagesordnung genommen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0 |
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