Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 (Ziegeleiweg), hier: Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des B-Planes Nr. 25 einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0979/13 Bebauungsplan Nr. 25 (Ziegeleiweg),
hier: Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des B-Planes Nr. 25
einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-610-15/28
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Herr Weber berichtet anhand der Vorlage

Bürgerbeteiligung:

Keine

Diskussion:

keine

Beschluss:

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ (s. Geltungsbereich) soll einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung aufgehoben werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Satzung zur Aufhebung des B-Planes Nr. 25 einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 25 Ja-Stimmen

Enthaltung:       3 Enthaltungen