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Auszug - Bebauungsplan Nr. 74 "ehemaliges Schullandheim Göttingen", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0877/13 Bebauungsplan Nr. 74 "ehemaliges Schullandheim Göttingen",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Herr Brodowski berichtet anhand der Vorlage.

 

Diskussion:

Herr Cremer bittet die Verwaltung um Einsatz der Beamer bei Tagesordnungspunkten mit graphischen Darstellungen.

 

Herr Zachau begründet seine Entscheidung gegen die Aufstellung des B.-Planes. Er schlägt eine erneute Überarbeitung vor und fragt nach, ob das WA-Gebiet im F.-Plan so ausgewiesen ist.

 

Frau Weise wird das Wort erteilt.

Es liegt ein beschleunigtes Verfahren vor und der F.-Plan wird anschließend angepasst.

 

Herr Reichert regt aufgrund der Situation in Pelzerhaken eine schnelle Beschlussfassung an.

 

Frau Clarus, CDU-Fraktion, begrüßt die Planung wegen der Erweiterung der touristischen Möglichkeiten in Pelzerhaken mit dem Ziel, ein attraktives Pelzerhaken zu erhalten. Es kann die städtebauliche Fortentwicklung mit einem Investor umgesetzt werden, um so die Planungsziele zur touristischen Nutzung in Pelzerhaken umzusetzen und keine Wohnungen zur Eigennutzung an der Promenade entstehen zu lassen

 

Herr Zachau spricht sich gegen die Doppelhäuser aus.

 

Herr Tychsen teilt mit, dass die FDP-Fraktion zustimmen werde, aber die Auslegung des Entwurfes benutzt wird, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Beschluss:

Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet ehemaliges Schullandheim Göttingenund die Begründung werden mit folgender Änderung gebilligt:

In dem WA-Gebiet sollen Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig sein.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen