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Auszug - Bebauungsplan Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0876/13 Bebauungsplan Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Boy Hoff verlässt gem

Herr Boy Hoff verlässt gem. § 26 GO wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Bericht:

Herr Brodowski berichtet anhand der Vorlage.

 

Diskussion:

Frau Clarus, CDU-Fraktion, begrüßt den Planungsschritt und die CDU-Fraktion wird zustimmen.

 

Herr Weber - SPD-Fraktion - fragt nach, warum gem. Planung die L 309 so belassen wurde. Weiterhin ist seiner Meinung die Ausrichtung des Baugebietes in ökologischer Sicht nicht ausreichend. Außerdem merkt er an, dass die gewerbliche Nutzung im Eingangsbereich des Bebauungsgebietes nicht genauer festgesetzt wurde. Zusätzlich sollte ein Gebiet für den Sozialen Wohnungsbau festgesetzt werden. Es wurde bisher auf Nachfrage mitgeteilt, da es sich um einen privaten Investor handelt, sei eine Festsetzung nicht möglich. Gem. § 9 Ziff. 8 BauGB können Flächen auf städtebaulichem Grund im B.-Plan festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung gefördert werden, errichtet werden dürfen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion wird gestellt. Zusätzlich sollten Flächen für Mehrgenerationenanlagen festgesetzt werden. Auch in diesem Punkt wurde mitgeteilt, dass in diesem Fall mit dem Eigentümer privatrechtliche Absprachen getroffen werden müssten. Herr Weber zitiert wieder das Baugesetzbuch § 9 Ziff. 8, der auch auf ein Mehrgenerationenhaus zutrifft. Ein entsprechender Antrag wird von der SPD-Fraktion gestellt. Die SPD-Fraktion bittet ferner um die konkrete Festlegung der Sport- und Spielanlagen. Außerdem sollte die Versorgung des Baugebietes mit Energie nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten geprüft werden. Ein entsprechender Antrag wird von der SPD-Fraktion gestellt.

 

Herr Weber verliest Antrag 1 der SPD-Fraktion:

Im B.-Plan werden aus städtebaulichen Gründen Flächen festgesetzt, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind (Mehr-Generationen-Haus).

 

Antrag 2 der SPD-Fraktion

Im B.-Plan werden aus städtebaulichen Gründen Flächen festgesetzt, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen.

 

Antrag 3 der SPD-Fraktion

Es ist zu prüfen, ob für das B.-Plan-Gebiet eine Kraft-Wärme-kopplung zur Energieversorgung sinnvoll ist (BHKW).

 

Herr Reichert bestätigt, dass gemeinsam mit der SPD-Fraktion Sozialer Wohnungsbau in dem Gebiet gefordert wurde. Die Auskunft war bisher, dass dies aufgrund des privaten Investors nicht machbar ist. Sehr positiv ist die Feststellung von Herrn Weber, dass es eine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung gibt.

 

Frau Clarus führt aus, dass das Thema Sozialer Wohnungsbau im Bau- und Planungsausschuss behandelt wurde und die Investoren befragt wurden, ob Bewerber vorliegen. Der Investor hat bestätigt, dass es Gespräche mit Bewerbern gegeben habe. Das Problem ist, sollte es eine Festlegung im B.-Plan geben, muss die Stadt auch eine Co-Finanzierung realisieren. Auch über die gewerblichen Flächen und die Betriebsgröße wurde im Bauausschuss diskutiert. Es wurde für nicht geeignet erachtet oder als nicht gewollt abgelehnt. Betr. L 309 stimmt Frau Clarus Herrn Weber zu, dass dieses ein Problem darstellt.

 

Erster Stadtrat Kasten - stellvertretender Bürgermeister - bittet Frau Weise, zu den einzelnen angesprochenen Punkten Stellung zu nehmen.

 

Frau Weise führt aus, dass die Firstrichtung der Dächer und die Dachneigung Richtung Süden aus ökologischer Sicht vorgegeben sind. Im WA1-Gebiet sind nur Gewerbe zulässig, die für ein Wohngebiet nicht störend sind, z.B. Bäcker, Friseur.

Flächen für den Sozialen Wohnraum festzusetzen ist zulässig. Wenn sich allerdings niemand finden sollte, der den Sozialen Wohnungsbau umsetzt, hätte dies zur Folge, dass die Flächen unbebaut bleiben.

Flächen für besonderen Wohnbedarf sind bereits berücksichtigt. Bei einer genauen Festsetzung müssten diese näher bezeichnet werden. Die konkrete Festsetzung von Sport- und Spielflächen, z.B. Bolzplatz, ist noch nicht erfolgt. Dieses soll im B.-Plan 85 nach Diskussion berücksichtigt werden.

 

Herrn Schulz wird das Wort erteilt.

Herr Schulz führt zum BHKW aus, dass der Planungsstand noch nicht so weit ist, dass ein Prüfungsergebnis vorgelegt werden könnte. Zurzeit widerspricht sich der Bau von Passivhäusern mit einer zentralen Wärmeversorgung.

 

Frau Weise berichtet, dass mit der Erstellung eines Masterplans begonnen wurde, verschiedene Erschließungssysteme zu betrachten. Hier wurde auch eine Verlegung der L 309 in die Randgebiete geprüft. Diese würde aber nur eine Verschiebung der Lärmproblematik bedeuten.

 

Herr Benker fordert, dass in den Planungen der Soziale Wohnungsbau festgeschrieben wird, da es gesetzlich möglich ist.

 

Herr Tychsen gibt den Hinweis, dass über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abgestimmt werden soll. Das bedeutet, dass anschließend noch Bedenken und Anregungen vorgelegt werden können. Es sollte über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abgestimmt werden.

 

Herr Brodowski schlägt vor, den Beschluss zu billigen und anschließend im Bau-und Planungsausschuss die Anregungen und Bedenken zu diskutieren.

 

Herr Reichert beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Bürgervorsteher Sela unterbricht die Sitzung von 20.45 bis 20.50 Uhr.

 

Herr Reichert, BGN-Fraktion, befürwortet den Sozialen Wohnungsbau und die Festschreibung für ein Mehrgenerationenhaus im B.-Plan.

 

Frau Spiegel plädiert noch einmal für den Sozialen Wohnungsbau und bittet - hier spricht sie für den Behindertenbeauftragten - auch die Schaffung barrierefreien Wohnraumes zu prüfen.

 

Herr Benker macht den Vorschlag, den Antrag betr. BHKW in den Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie in den Stadtwerkeausschuss zu verweisen.

 

Bürgervorsteher Sela fragt Herrn Weber, ob so verfahren werden kann.

 

Herr Weber stimmt zu.

 

Frau Clarus fragt, ob es zu einer Verzögerung kommen könnte, falls die Anträge so beschlossen werden.

 

Frau Weise wird das Wort erteilt.

Es wird zu keiner Verzögerung kommen.

 

Bürgervorsteher Sela lässt einzeln über die Anträge abstimmen.

 

1.

Antrag Nr. 3 von Herrn Weber, SPD-Fraktion:

Herr Benker beantragt die Verweisung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss und Stadtwerkeausschuss.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen.

Der Antrag wird in den Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie in den Stadtwerkeausschuss verwiesen.

 

2.

Antrag Nr. 1 von Herrn Weber, SPD-Fraktion:

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

3.

Antrag Nr. 2 von Herrn Weber, SPD-Fraktion

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

4.

Antrag der Verwaltung

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Antrag von Herrn Weber - SPD-Fraktion:

Es ist zu prüfen, ob für das B.-Plan-Gebiet eine Wärmekraftkoppelung zur Energieversorgung sinnvoll ist (BHKW).

Zusatzantrag Herr Benker

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie der Stadtwerkeausschuss werden um Beratung gebeten.

 

2. Antrag der Verwaltung mit Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet Südlicher Lübscher Mühlenbergund die Begründung werden mit der folgenden Änderung gebilligt:

In den Baugebieten, in denen bisher keine Dachneigung festgesetzt ist, ist eine Dachneigung von mind. 25° festzusetzen.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zu 1. (SPD-Fraktion): 10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen.

Abstimmungsergebnis zu 2 (Verwaltung): 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen