Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bebauungsplan Nr. 74 "ehemaliges Schullandheim Göttingen", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0877/13 Bebauungsplan Nr. 74 "ehemaliges Schullandheim Göttingen",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Weise begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Gäste Frau Teske (Stadtplanung Kompakt, Eutin), Herrn Seithe und Herrn Engelmann (Bauunternehmen Wulff, Hamburg) sowie Herrn Röhr-Kramer (Architektur- und Stadtplanungsbüro WRS, Hamburg). Da das Bauleitplanverfahren für den B-Plan Nr. 74 im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und auf die frühzeitige TÖB-Beteiligung (§4 Abs.1 BauGB) verzichtet. Heute soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet werden.

 

Herr Röhr-Kramer stellt sich und sein Büro, das von dem Bauunternehmen Wulff mit der weiteren Planung beauftragt wurde, kurz vor. Er erläutert die geplanten Bauvorhaben auf dem Grundstück des ehemaligen Schullandheimes des Landkreises Göttingen anhand einer Präsentation, wobei er insbesondere auf die Änderungen gegenüber der bisherigen Planung eingeht.

 

Frau Teske erläutert anhand einer Präsentation zunächst den bisherigen Entwurf des B-Planes Nr. 74 und anschließend die Änderungen im „Sondergebiet Fremdenbeherbergung“ und im „allgemeinen Wohngebiet“, die sich aufgrund der Änderungen durch das Büro WRS ergeben haben.

 

Herr Pohl begrüßt, dass das Garagengeschoss nun besser in die Umgebung eingebettet ist.

 

Herr Zachau schlägt folgende drei Änderungen der Planung vor:

1.      Im allgemeinen Wohngebiet sollten zwei überbaubare Grundstücksflächen entfallen, dafür sollte hier eine zweigeschossige Bebauung zulässig sein, dadurch wären mehr Wohnungen möglich als nach dem bisherigen Entwurf;

 

2.      In dem allgemeinen Wohngebiet sollten Beherbergungsbetriebe allgemein zugelassen werden;

 

3.      In dem Sondergebiet sollte die Geschossigkeit zwingend festgesetzt werden.

 

Anschließend wird darüber diskutiert, ob Ferienwohnungen („Betriebe des Beherbergungsgewerbes“) in dem WA-Gebiet grundsätzlich zugelassen oder ausgeschlossen werden sollen.

 

Herr Brodowski lässt darüber abstimmen, ob diese allgemein zulässig sein sollen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0

 

Anschließend lässt Herr Brodowski über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet ehemaliges Schullandheim Göttingenund die Begründung werden mit folgender Änderung gebilligt:

In dem WA-Gebiet sollen Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig sein.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 7              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0              Abwesend: 1